Jobsharing: Sich gemeinsam eine Arbeitsstelle teilen
von Gabriele Kaier, 09.05.2020
Eine bessere Work-Life-Balance wird durch das Arbeiten in Teilzeit möglich. Die Teilung einer Arbeitsstelle, das sogenannte Jobsharing, stellt hierbei ein alternatives Arbeitsmodell dar. Es bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile und kann ein Weg in Richtung Vollzeit mit Teilzeitpensum sein.
Jobsharing – eine Definition
Der englische Begriff leitet sich aus den Wörtern Arbeit (Job) und teilen (sharing) ab. Zwei oder mehrere Mitarbeiter arbeiten zwar in Teilzeit, teilen sich aber eine Vollzeitstelle mit voneinander abhängigen Aufgaben und gemeinsamer Verantwortlichkeit. Meist arbeiten zwei Partner in einem sogenannten Tandem zusammen. Sie haben gemeinsame Ziele und arbeiten sehr eng als Team zusammen. Die Arbeitszeit und Aufgaben legen sie individuell untereinander fest.
Jobsharing kann auch weiter gedacht werden: Der Begriff Topsharing bezieht sich auf Jobsharing in Positionen mit höherer Verantwortung, die auch Mitarbeiterführung einschließen kann. Laut einer Arbeitsmarktstudie von 2014 unter 1.200 befragten HR-Managern in Europa gehört Jobsharing im europäischen Durchschnitt bei 25 % der Unternehmen zu den möglichen Arbeitsmodellen. Spitzenreiter in Europa ist Großbritannien: Fast die Hälfte (48 %) der britischen Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitern das Teilen einer Arbeitsstelle. In Österreich ermöglichen nur 22 % der Arbeitgeber das Teilen einer Stelle, in deutschen Unternehmen lediglich 15 %.
Was bringt das Modell?
Besonders im Hinblick auf New Work wird Jobsharing immer attraktiver. Viele Menschen wünschen sich in bestimmten Lebensphasen mehr Zeit neben dem Job. Beispielsweise Zeit für die Familie, Weiterbildung, eigene Projekte oder ein Ehrenamt. Für Unternehmen ist Jobsharing ein proaktives Angebot, um neue Zielgruppen anzusprechen und Mitarbeiter in jeder Lebenslage halten zu können: Es spricht junge Arbeitskräfte an, die sich für einen intergenerationellen Austausch einsetzen, Frauen und Männer, die eine herausfordernde Stelle mit anderen Aktivitäten kombinieren möchten und ältere Angestellte, die gerne berufstätig bleiben, ihr Wissen weitergeben, aber gleichzeitig kürzertreten wollen. Eine Teilung des Jobs hat auch gesellschaftliche Vorteile, denn interessante Stellen werden besser aufgeteilt und gewährleisten einen höheren Return of Education. Und zwei Mitarbeiter können mehr als einer alleine, sie arbeiten als Team in enger Kooperation und enger Vernetzung von Wissen und teilen sich auch die effektive Arbeit. Sie bringen unterschiedliche Stärken und Perspektiven, vielleicht auch noch zwei Netzwerke in die Position ein und können sich im Urlaubs- und Krankheitsfall vertreten.
Die Vorteile auf einen Blick
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Interessantere Vollzeitstellen werden auch für Teilzeitarbeitende zugänglich
- Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf: eine interessante Stelle auf Teilzeitbasis ausüben, anstelle beispielsweise Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung über Dritte
- Enge Kooperation im Team macht Freude und ermöglicht das Lösen von komplexen Aufgaben sowie einen Austausch auf Augenhöhe
- Gemeinsame Verantwortung und Entscheidungsfindung
- Erleichterte Vertretung bei Urlaub und im Krankheitsfall
- Ermöglicht eine berufliche Wiedereingliederung
- Intergenerationelles Jobsharing: Aufwertung der Kompetenzen von Senioren, schnellere Eingliederung junger Menschen
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Höhere Produktivität und weniger Abwesenheit: zwei Personen mit reduziertem Pensum arbeiten laut Studie produktiver
- Effiziente Entscheidungsfindung, ausgereiftere Entscheidungen durch intensives teilen von Informationen
- Mehr Erfahrungen und Kompetenzen durch die Zusammenarbeit
- Zwei spezialisierte Mitarbeiter zum Preis von einem
- Durchgängige Präsenz, leichtere Vertretung
- Erhöhtes Innovationspotenzial aufgrund Gedankenaustausch
- Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit: loyale Mitarbeiter, geringere Fluktuation, geringeres Risiko für Burnout
- Wahrung von Know-how durch Jobsharing zwischen Generationen
- Flexiblere Arbeitsbedingungen, attraktives Unternehmensimage, dem Wertewandel der jungen Generation entsprechen
- Erweitertes Netzwerk durch zwei berufliche Netzwerke
- Wirkt dem Fachkräftemangel entgegen
Wie das Modell gut gelingt
Der Erfolg von Jobsharing hängt von den Personen, die es praktizieren und natürlich von ihrer Eignung für Teamarbeit ab. Eigenwillige Persönlichkeiten oder Personen, die sich schwertun, Informationen und Macht zu teilen oder sich für unersetzlich halten, können keine erfolgreiche Teilung einer Arbeitsstelle praktizieren.
Die Zusammenarbeit von zwei beruflichen Partnern geht über gewöhnliche Teamarbeit hinaus: Ergebnisse werden gemeinsam bewertet und bedürfen einer großen örtlichen und intellektuellen Nähe. Sollte sich einer von beiden in der Anfangszeit dominant erweisen, könnte dieses Verhalten die Zusammenarbeit in Zukunft negativ beeinflussen. Geeignet sind Mitarbeiter, die gerne im Team arbeiten, die flexibel sind, eine offene Geisteshaltung haben, gemeinsame Werte, Großzügigkeit, ein kritisches Urteilsvermögen, die Fähigkeit zur Selbstreflexion und falls erforderlich einen konstruktiven Umgang mit Konflikten.
Verschiedene Organisationsformen und rechtliche Rahmen
Beim Jobsharing teilen sich zwei Arbeitnehmer die Arbeit einer Vollzeitstelle. Dieser Regelung liegt ein von ihnen erstellter Arbeitszeitplan zugrunde. In der Praxis kann es zu folgenden Jobsharing-Modelle kommen:
- Jobsplitting: Für Arbeitsstellen, die in Halbzeitstellen aufgeteilt werden können, die Mitarbeiter ergänzen sich bestenfalls komplementär
- Jobpairing: eignet sich für Arbeitsstellen, die weniger klar aufgeteilt werden können. Die Mitarbeiter sind hierbei untereinander austauschbar, zwei Unterkategorien: “Reines Jobsharing”: ein Arbeitsvertrag für zwei Arbeitnehmer, gänzliche Austauschbarkeit beider Mitarbeiter, ein einziges E-Mail-Konto für sämtliche Eingänge “Hybrides Jobsharing”: Zwei Einzelverträge, informelle Aufteilung der Dossiers zwischen zwei Mitarbeitern, einige Aufgaben sind voll austauschbar und beide tragen gemeinsam die Verantwortung. Hybrides Jobsharing entspricht derzeit der aktuellen Tendenz am Arbeitsmarkt.
Je nach Modell können die rechtlichen Folgen variieren.
In Österreich und der Schweiz gibt es bisher keine spezielle gesetzliche Bestimmung oder Rechtssprechung zum Jobsharing. Da bis dato kein spezifischer Vertrag vorhanden ist, können die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf einzelvertraglicher Ebene geregelt werden. Der Arbeitgeber ist berechtigt, besondere Klauseln hinzuzufügen.
In Deutschland ist Jobsharing im Teilzeit- und Befristungsgesetz”(TzBfG) vorgesehen. Das Prinzip der Arbeitsstellen-Teilung und dass die Partner zur Vertretung verpflichtet sind, wird in § 13 formuliert. Jobsharer können klassische Teilzeitverträge haben, Besonderheiten, die das Jobsharing betreffen, können schriftlich in einem Dach- bzw. Zusatzvertrag festgehalten werden.
Best Practice Beispiele
Bei einer Studie aus dem Jahr 2019 wurden zehn DAX-Unternehmen zu ihren Jobsharing-Erfahrungen interviewt. Das Ergebnis zeigte, dass Beteiligte ihre Arbeitssituation als sehr positiv bewerteten. Die Studie wurde nach der Corona-Pandemie ergänzt. Mitarbeiter, die sich einen Job teilen, zeigten, dass das Arbeitsmodell auch in Krisenzeiten Vorteile bringt. Ein großer Punkt dabei war, dass schwierige Entscheidungen leichter getroffen werden konnten.
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