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Koalitionsvertrag 2025: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

von Anna Eisner-Kollmann, 22.04.2025

Unter dem Namen „Verantwortung für Deutschland” haben CDU, CSU und SPD den neuen Koalitionsvertrag präsentiert. Sicher ist: Die kommende Legislaturperiode bringt Änderungen im Arbeitsrecht! Wir haben zusammengefasst, was Sie über die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung, Höchstarbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit wissen müssen.

Verantwortung für Deutschland

Die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union (CSU) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) haben sich für die 21. Legislaturperiode einiges vorgenommen. Ein zentrales Element ihres Koalitionsvertrags (hier zum Download für Sie) ist die Reform des Arbeitsrechts, welche weitreichende Neuerungen mit sich bringen soll. In diesem Kontext wird besonders auf die Anpassungen der Arbeitszeitgesetze hingewiesen, die nicht nur die Flexibilität der Arbeitszeiten erhöhen, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern sollen. Die Parteien erkennen an, dass moderne Arbeitswelten sich kontinuierlich weiterentwickeln und somit auch rechtliche Rahmenbedingungen anpassen müssen. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht wird und gleichzeitig den Unternehmen erlaubt, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Das müssen Sie jetzt wissen

Elektronische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung:

Dieses Thema begleitet Deutschland nun schon seit einigen Jahren. Nun ist es auch Teil des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode. Eine elektronische Zeiterfassung wird verpflichtend umgesetzt, wobei die Einführung so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden soll.

Höchstarbeitszeit:

Im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll die Möglichkeit auf eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden. Die Parteien wollen so eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Für die Ausgestaltung wird es Gespräche mit den Sozialpartnern geben.

Klein- und mittelständische Unternehmen:

Im Koalitionsvertrag werden auch gesondert die KMU erwähnt. Für kleine und mittelständische Unternehmen werden angemessene Übergangsregelungen in puncto verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung geplant. Dies ist deswegen nochmal hervorzuheben, weil es im Gesetzesentwurf 2023 noch dezidiert hieß, dass Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden vom Gesetz ausgeschlossen werden.

Vertrauensarbeitszeit:

Ein oft diskutierter Punkt, wenn es um die deutsche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geht, ist die Vertrauensarbeitszeit. Gute Nachrichten: Wie bereits bekannt, bedeutet eine elektronische Pflicht zur Zeiterfassung nicht das Aus für Vertrauensarbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass „die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleibt.” Wie genau die Koalition dies umsetzen will, ist jedoch fraglich. Denn das EU-Recht geht nicht ausdrücklich auf das Modell der Vertrauensarbeitszeit ein, beziehungsweise sind keine Arbeitszeitmodelle von der Pflicht ausgenommen.

Vertrauensarbeitszeit beschreibt ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgebende im Wesentlichen darauf verzichtet, Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festzulegen. Nach EU-Recht ist es nicht erlaubt, beim Modell der Vertrauensarbeitszeit vollständig auf die Erfassung der Arbeitszeit zu verzichten. Auch wenn es nicht erforderlich ist, den genauen Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren, müssen dennoch Aufzeichnungen geführt werden. Diese sollten deutlich machen, ob die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen, wie Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, eingehalten werden, sodass der Arbeitgebende eventuelle Verstöße zuverlässig erkennen kann.

Was bedeutet der Koalitionsvertrag konkret für Ihr Unternehmen?

Nachdem es um das Thema verpflichtende Arbeitszeiterfassung einigermaßen ruhig geworden ist, rückt der neue Koalitionsvertrag das Thema wieder in den Vordergrund. Sicher ist: Die Arbeitswelt ist im Wandel und dessen ist sich auch die deutsche Regierung bewusst. Im folgenden Jahr wird die elektronische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch im deutschen Arbeitsalltag Realität.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Testen Sie TimeTac, um die Umstellung auf die verpflichtende elektronische Zeiterfassung unkompliziert zu meistern. TimeTac hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu fördern.

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