Neues Telearbeitsgesetz: Das sollten Sie jetzt wissen
von Anna Eisner-Kollmann, 14.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Telearbeitsgesetz in Österreich wirksam. Dies eröffnet eine neue Ebene der Flexibilität: Der Arbeitsplatz ist nicht länger ausschließlich auf die eigene Wohnung begrenzt. Auch das Arbeiten an anderen Orten, fernab der eigenen vier Wände, wird nun möglich! Wir haben alle relevanten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.
Unterschied zwischen Telearbeit und Homeoffice
Mit dem Beginn der Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice zunehmend in der Berufswelt an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2021 wurden durch das Maßnahmenpaket für das Homeoffice die gesetzlichen Grundlagen für die Erbringung von Arbeitsleistungen im eigenen Zuhause etabliert. Dadurch hatten Unternehmen die Möglichkeit, in Absprachen mit ihren Angestellten zu regeln, in welchem Umfang Remote Work realisierbar ist.
Unter Telearbeit versteht man Arbeitsleistungen, welche regelmäßig außerhalb des Betriebsgebäudes verrichtet werden. Homeoffice ist eine Form der Telearbeit, bei der sich der Arbeitsplatz an den Wohnsitz der Person verlagert. Das Telearbeitsgesetz bietet nun einen erweiterten rechtlichen Rahmen, der eine noch flexiblere Gestaltung der Arbeitsleistung ermöglicht. Mit der Novelle kommt es zu einer Ausweitung auf sonstige Orte, die nicht zum Unternehmen gehören, beispielsweise Coworking-Spaces, die Wohnung von Angehörigen oder ein Kaffeehaus.
Das Telearbeitsgesetz ist ein Sammelgesetz, das bestehende Normen in verschiedenen Gesetzen anpasst. Es umfasst nicht nur arbeitsrechtliche Bestimmungen, sondern auch Regelungen zur Unfallversicherung und zum Steuerrecht. Dieses Gesetz schafft Klarheit und Sicherheit für alle, die im Homeoffice arbeiten, und trägt dazu bei, moderne Arbeitsbedingungen rechtlich abzusichern.
Wichtiges im Überblick
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Der Begriff „Homeoffice“ trägt in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen künftig den Namen „Telearbeit“.
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Abgeschlossene Homeoffice-Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit außer es kommt ein neuer Arbeitsort, wie beispielsweise ein Coworking-Space hinzu. Diese Änderungen sind dann schriftlich zu vereinbaren!
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Es ist ratsam, neue Rahmenbedingungen für Telearbeit in der Betriebsvereinbarung festzulegen.
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Nach wie vor besteht kein Rechtsanspruch des Arbeitsnehmenden auf Telearbeit. Gleichzeitig können Unternehmen das Arbeiten im Homeoffice nicht einseitig anordnen, auch wenn im Büro mehr Mitarbeitende als verfügbare Schreibtische vorhanden sind. Die Flexibilität und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden müssen dabei berücksichtigt werden.
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Telearbeit im Ausland – Workation: Das neue Telearbeitsgesetz regelt nur das regelmäßige Arbeiten abseits des Dienstorts innerhalb von Österreich.
Digitale Arbeitsmittel und Telearbeit
Das ist eine wesentliche Neuerung im Gesetz: Unternehmen müssen nun auch für die Telearbeit digitale Arbeitsmittel (zum Beispiel IT-Hardware und Software, Internetverbindung, Diensthandy) zur Verfügung stellen, nicht nur wie bisher für das Homeoffice.
Allerdings kann auch davon durch eine Vereinbarung abgewichen werden, zum Beispiel durch eine pauschale Abgeltung.
Unfallversicherung und Telearbeit
Für Arbeitsleistung im Rahmen von Telearbeit bzw. Homeoffice besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz. Hierbei gibt es zwei Begriffe, die wichtig sind: Telearbeit im engeren und Telearbeit im erweiterten Sinne. Aber was bedeutet das genau?
Im engeren Sinne werden folgende Orte als Möglichkeiten für Telearbeit betrachtet: die eigene Wohnung, die Wohnung eines nahen Verwandten sowie die Räumlichkeiten eines Coworking-Spaces. Die Wohnungen von nahen Angehörigen und die Coworking-Spaces sollten sich in der Nähe der eigenen Wohnung oder des Arbeitsplatzes befinden oder hinsichtlich der Entfernung dem gewöhnlichen Arbeitsweg entsprechen.
Im Kontext der Telearbeit im erweiterten Sinne, die sämtliche andere Arbeitsorte umfasst, sind Arbeitnehmende während ihrer Tätigkeit im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich abgesichert. Allerdings besteht auf dem Weg dorthin – etwa wenn man sich in ein Café oder ein Hotel begibt – kein Schutz durch die Unfallversicherung.
Steuerrecht und Telearbeit
Die steuerrechtlichen Regelungen haben sich nicht geändert. Nach der Gesetzesänderung ist es weiterhin möglich, abgabenfreie Pauschalen (jetzt als Telearbeitspauschalen bezeichnet) in Höhe von maximal 3 Euro pro Tag beziehungsweise 300 Euro jährlich zu gewähren.
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Anzahl der Telearbeitstage (inklusive Homeoffice-Tage) sowie die entsprechenden ausgezahlten Pauschalen zwingend auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden.
Zeiterfassung und Telearbeit
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz, das seit dem 1. Januar 2025 in Österreich in Kraft ist, wird eine erweiterte Flexibilität im Arbeitsalltag ermöglicht. Von der eigenen Wohnung über Coworking-Spaces bis hin zu Cafés – Arbeitsorte sind nun — nach Absprache — vielfältiger gestaltbar. Dieses Gesetz bringt nicht nur arbeitsrechtliche Neuerungen, sondern umfasst auch Regelungen zu Unfallversicherung und Steuerrecht.
Dabei spielt auch die Zeiterfassung eine entscheidende Rolle. Eine präzise Zeiterfassung ist essenziell, um den Arbeitsaufwand aller Mitarbeitenden, die remote arbeiten, nachvollziehbar und gerecht zu gestalten. Gerade im flexiblen Kontext der Telearbeit hilft eine gute Zeiterfassungssoftware dabei, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten. TimeTac bietet Ihnen hierfür die ideale Lösung, um Ihre Arbeitszeiten sicher und einfach zu dokumentieren. So behalten Sie stets den Überblick und erfüllen gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben, egal von wo Ihre Mitarbeitenden arbeiten.
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