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Pausen, Wege, Dienstreisen: Was zählt wirklich zur Arbeitszeit?

von Anna Eisner-Kollmann, 06.02.2024

Waren Sie schon mal unsicher, welche Stunden genau zur Arbeitszeit zählen? Dann ist dieser Blogartikel genau das Richtige für Sie. Wir haben uns die gängigsten Diskussionspunkte genau angesehen.

Was versteht man unter Arbeitszeit?

Die Bezeichnung „Arbeitszeit“ bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Arbeitnehmende ihre Arbeitsleistung erbringen oder ihre Leistungsfähigkeit Arbeitgebenden zur Verfügung stellt. Es gibt verschiedene Regelungen, die festlegen, welche Tätigkeiten als Arbeitszeit gelten und welche nicht. Dies ist wichtig, da die tatsächliche Arbeitszeit als Grundlage für die Gehaltsberechnung dient. Außerdem unterliegen Arbeitszeiten bestimmten Vorschriften, wie beispielsweise Höchstarbeitszeitgrenzen. Diese sind im Arbeitszeitgesetz bzw. im Arbeitsgesetz festgelegt und sind von Land zu Land unterschiedlich.

Umziehen als Arbeitszeit

Personen, die spezielle Kleidung wie Berufskleidung oder eine Uniform während ihrer Arbeit tragen müssen, sollten auch für die Zeit des Umziehens entschädigt werden. Das bedeutet auch, dass der Weg zum Umkleidebereich im Betrieb schon als Arbeitszeit gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Tarifverträge genau diese Fälle ausschließen können. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen das Tragen einer bestimmten Kleidung vorgeschrieben ist und diese Arbeitskleidung zwingend im Betrieb angelegt werden muss.

  • Der Betrieb, in dem ich arbeite, schreibt eine bestimmte Kleidung vor und ich kann diese erst im Betrieb anlegen.
  • Die Dienstkleidung ist besonders auffällig und Arbeitnehmende ziehen sie deshalb erst im Betrieb an.

Pendeln als Arbeitszeit

Pendeln ist die Alltagsrealität für viele Mitarbeitenden. Oft kostet das sehr viel Zeit, vor allem, wenn man den Berufsverkehr bedenkt. Die Zeit für den Arbeitsweg zwischen Heimatort und der Arbeit zählt dabei nicht zur Arbeitszeit. Pendeln fällt in den Privatbereich der Mitarbeitenden.

Dienstreise als Arbeitszeit

In Deutschland und Österreich wird unterschieden, mit welchem Fortbewegungsmittel die Person die Dienstreise tätigt. Stichwort: aktive und passive Dienstreise. Fahren Ihre Mitarbeitenden beispielsweise selbst mit dem Auto, dann gilt die Fahrt als Arbeitszeit (aktiv). Denn die aktive Teilnahme am Straßenverkehr wird aufgrund der damit verbundenen geistigen und körperlichen Beanspruchung als Arbeitszeit gewertet. Bei Zug oder Flugzeug sieht die Sache schon anders aus: Hierbei ist es wichtig, ob die Mitarbeitenden während der Reisezeit vom Arbeitgebenden angeordnete Arbeiten erledigen müssen (beispielsweise telefonieren, Mails beantworten, eine Präsentation vorbereiten, etc.). Ist dies der Fall, zählt die aufgewendete Zeit natürlich als Arbeitszeit. Ansonsten spricht man von passiver Reisezeit.

Fortbildungen als Arbeitszeit

Wird die Fortbildung vom Unternehmen vorgeschrieben — ist sie also verpflichtend — so zählt die Anreise zur Fortbildung (vorausgesetzt sie findet nicht am eigentlichen Dienstort statt) auch als Arbeitszeit. Machen Arbeitnehmende die Fortbildung freiwillig, greift dies jedoch nicht.

Pause als Arbeitszeit

Auch dieser Fall ist nicht so leicht mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt natürlich wie immer darauf an, um welche Art von Pause es sich handelt. Man unterscheidet zwischen:

Arbeitspause

Diese Pause kennen wir alle: etwa die Mittagspause. Auch Raucherpausen und längere Kaffeepausen fallen unter Arbeitspausen. Es ist die reguläre Pause an einem Arbeitstag, die auch gesetzlich vorgeschrieben wird. Diese Art Pause ist im Regelfall unbezahlt, aber auch hierbei gibt es manchmal Ausnahmen.

Kurzpause

Dabei sind Pausen gemeint, die im Normalfall nicht länger als fünf Minuten dauern. Kurz vom Arbeitsplatz aufstehen, um sich einen Kaffee zu holen, Toilettenpause oder ein kurzer Small Talk mit den Kolleginnen und Kollegen beispielsweise. Vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten wie Schicht- und/oder Fließbandarbeit sind regelmäßig kurze Pausen notwendig. Diese sind jedoch meistens unbezahlt.

Betriebspause

Hierzu kommt es, wenn etwa Maschinen ausfallen, die dringend zum Arbeiten benötigt werden. Arbeitnehmende stehen ja trotzdem für die Arbeit zur Verfügung. Deswegen müssen solche Arbeitsunterbrechungen auch bezahlt werden.

Gut zu wissen

Zusammenfassend können wir festhalten, dass es in Bezug auf die Arbeitszeit viele verschiedene Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen. Wie wir in diesem Blogbeitrag gesehen haben, gibt es Situationen, in denen es nicht immer eindeutig ist, ob bestimmte Tätigkeiten als Arbeitszeit gelten oder nicht. Dies hängt nicht nur von der Branche ab, sondern auch von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Wie bei vielen anderen Bereichen ist es auch hier wichtig, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende ehrlich und transparent miteinander kommunizieren. Klare Vereinbarungen treffen und eine akkurate Zeiterfassung können dabei helfen, Missverständnisse vorzubeugen.

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