Überstunden mit Pauschale abgelten
von Gabriele Kaier, 07.07.2021
Eine Überstundenpauschale soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Leistet der Arbeitnehmer im Schnitt mehr Überstunden, müssen diese Stunden dennoch mit extra Geld oder Freizeit abgegolten werden. Werden weniger Überstunden gemacht, darf die Pauschale im Regelfall nicht gekürzt werden. Als Arbeitgeber sind Sie auch bei dieser Vereinbarung zur Aufzeichnung der Überstunden gesetzlich verpflichtet. Was es rund um diese Regelungen zu beachten gibt und wie Sie dabei eine digitale Zeiterfassung unterstützen kann, erfahren Sie im letzten Blogbeitrag unserer Überstunden-Blogserie.
Teil 4: Überstundenregelungen – Überstundenpauschale und All-In-Vereinbarung
Den 4. und somit letzten Teil unserer Überstunden-Serie bilden die Überstundenregelungen Überstundenpauschale und All-In-Vereinbarung. Im 1. Teil haben wir uns mit dem Thema Überstunden berechnen überblicksmäßig auseinandergesetzt. Im 2. Teil ging es um Überstunden bei Überschreitung der Tages-/Wochenarbeitszeit. Im 3. Teil haben wir uns mit der Berechnung von Zuschlägen aufgrund bestimmter Zeitperioden und Tage auseinandergesetzt.
Teil 4: Überstundenpauschale und All-In-Vereinbarung
Allgemein
Wie funktioniert eine Überstundenpauschale?
Bei einer echten Überstundenpauschale sind die abgedeckten Überstunden vertraglich klar mit einem konkreten Betrag fixiert. Bei der Lohnverrechnung scheint dieser Betrag als eigener Entgeltbestandteil auf. Mit einer Überstundenpauschale sind die durchschnittlich anfallenden Überstunden abgedeckt. Wenn keine oder weniger Überstunden anfallen, als durch die Pauschale abgedeckt, ist ein einseitiges Kürzen oder Streichen der Überstundenpauschale nicht möglich. Aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dass die echte Überstundenpauschale widerrufen werden kann oder auf bestimmte Zeit bzw. auf vorübergehende Arbeiten beschränkt wird.
Was ist eine All-In-Vereinbarung?
Die All-In-Vereinbarung wird auch als unechte Überstundenpauschale bezeichnet. In einem All-In-Vertrag sind sämtliche Arbeitsleistungen mit dem Gesamtentgelt abgegolten, so auch die Überstunden. Wie viele Überstunden damit abgegolten sind, ist nicht auf den ersten Blick klar ersichtlich. Bei der Lohnverrechnung scheint dieser Betrag nicht als eigener Entgeltbestandteil auf und muss daher bei der Berechnung der Sonderzahlungen als unselbstständiger Bestandteil von Lohn und Gehalt berücksichtigt werden. Bei Verträgen ab 1.1.2016 muss der Lohn für die Normalarbeitszeit zwingend ausgewiesen werden. Sollte diese Angabe fehlen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den branchen- und ortsüblichen Normalstundenlohn im jeweiligen Tätigkeitsbereich. Sollten keine oder weniger Überstunden geleistet werden, die durch die Überzahlung gedeckt sind, ist die unechte Überstundenpauschale dennoch in voller Höhe zu bezahlen, da sie ein Bestandteil vom Gehalt ist.
Wie viele Überstunden sind in All-In-Vereinbarungen inkludiert?
Im Rahmen einer Deckungsprüfung wird ermittelt, ob mit dem Differenzbetrag zwischen All-In-Entgelt und Grundentgelt tatsächlich die Mehr- und Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten sind. Sonst entsteht ein Nachforderungsanspruch des Arbeitnehmers auf die Entgeltdifferenz. Daher trifft den Arbeitgeber eine Nachrechnungspflicht: Dieser hat zu überprüfen, ob durch die Pauschale tatsächlich die geleisteten Überstunden im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraum, idR ein Jahr, abgegolten sind.
Überstunden verjähren
Spätestens nach 3 Jahren verjähren Überstunden, solange der Arbeits- oder Tarifvertrag, nichts anderes vorsieht. Als Arbeitgeber können Sie die Anspruchszeiträume durch sogenannte Ausschlussklauseln bis auf 3 Monate rechtens verkürzen. Die Bezahlung muss schriftlich gefordert werden.
Beachten Sie unbedingt die Aufzeichnungspflicht von Überstunden
Sowohl bei der All-In-Regelung als auch bei der Überstundenpauschale sind Arbeitgeber zur Dokumentation der Überstunden, in allen drei DACH-Ländern, gesetzlich verpflichtet.Überstundenregelungen in TimeTac abbilden
TimeTac bietet Ihnen verschiedene Überstundenmodelle, die Sie bei jedem Mitarbeiter individuell einstellen können. Sie haben folgende Möglichkeiten standardmäßig zur Auswahl:
- All-In-RegelungDie Überstunden, die während dieser Periode geleistet wurden, werden am Ende dieser definierten Periode im Arbeitszeitsaldo automatisch auf “0” gesetzt.
- ÜberstundenpauschaleDas Tagessaldo wird am Ende der eingestellten Periode um den angegebenen Wert reduziert. Wenn weniger Überstunden geleistet wurden als in der Pauschale vereinbart, werden maximal diese Stunden abgezogen. Diese Einstellung kann an Ihr Unternehmen angepasst werden.
- Keine RegelungDas Tagessaldo wird nicht geändert.
In TimeTac können Sie zudem den Zeitraum einstellen, in dem die Überstundenregelung berechnet werden soll, ab wann diese gültig ist und die Stundenanzahl der Überstundenpauschale pro Berechnungsperiode.
Zusätzlich können wir für Sie bei Bedarf Überstundendeckelungen bzw. -kappungen, Obergrenzen für Überstunden mit Verfall bzw. gesondertem Ausweis, konfigurieren.Sie haben spezielle Anforderungen? Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Einstellungen in TimeTac möglich sind und welche Informationen wir für die Umsetzung von Ihnen benötigen.
Fazit
Die Erfassung und Verrechnung von Überstunden ist oftmals kompliziert und erzeugt einen hohen Administrationsaufwand in der Personalverwaltung. Eine professionelle Zeiterfassung, in Form einer entsprechenden Softwarelösung, automatisiert zahlreiche Prozesse, die manuell bearbeitet mit großem Zeitaufwand verbunden sind.Quellen: wko.at, Der Standard
Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Dieser Blogbeitrag stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar!