Überstunden in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
von Gabriele Kaier, 21.11.2024
Überstunden sind ein wichtiges Thema in der Schweizer Arbeitswelt. Als Arbeitgebender sollten Sie die aktuellen Regelungen gut kennen, um das Betriebsklima sowie die Effizienz und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern. In diesem Blogpost erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Überstunden in der Schweiz.
Was sind Überstunden und wie werden sie definiert?
Überstunden sind zusätzliche Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit hinausgehen, solange die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Für Mitarbeitende in industriellen Betrieben sowie für Büroangestellte und Verkaufspersonal in großen Detailhandelsunternehmen liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden. Für alle anderen Mitarbeitenden beträgt diese Grenze 50 Stunden.
Überstunden versus Überzeit
- Überstunden: Diese Stunden sind die zusätzliche Arbeitszeit über die vertragliche Arbeitszeit, solange die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschritten wird.
- Überzeit: Überzeit ist die Arbeitszeit, die über die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgeht. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeitender in einem industriellen Betrieb 52 Stunden pro Woche arbeitet; 7 Stunden gelten dann als Überzeit, während 5 Stunden als Überstunden betrachtet werden, wenn die vertragliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Entschädigung von Überstunden die gesetzlichen Vorgaben beachten. Diese dürfen vertraglich geregelt werden, während die Überzeitarbeit gesetzlich entschädigt werden muss, sofern nicht eine Ausnahme festgelegt ist.
Wo sind Überstunden in der Schweiz geregelt?
Die Regulierungen zu Überstunden finden sich im Obligationenrecht, insbesondere in Artikel 321c.
Wann dürfen Überstunden angeordnet werden?
Die Anordnung von Überstunden sollte zumutbar sein. Das bedeutet, dass die zusätzliche Arbeitsbelastung nicht übermäßig sein darf und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen sind. Zudem dürfen die familiären Verpflichtungen der Mitarbeitenden durch die Überstunden nicht gefährdet werden.
Wie viele Überstunden dürfen Mitarbeitende leisten?
Es gibt keine feste Obergrenze für Überstunden, jedoch sollten diese im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeiten und der individuellen Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden bleiben.
Wie werden Überstunden vergütet?
Die Abgeltung von Überstunden kann auf mehreren Wegen erfolgen:
- Monetäre Vergütung: Zahlung des vereinbarten Lohns plus mindestens 25 % Zuschlag.
- Freizeit: Ausgleich durch Freizeit in gleicher Dauer. Ein gesetzlicher Zuschlag ist hierbei zwar nicht vorgesehen, jedoch kann dies nur erfolgen, wenn beide Parteien einverstanden sind.
- Vertragliche Regelungen: Durch klare vertragliche Vereinbarungen oder Regelungen innerhalb von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) können ebenfalls andere Abgeltungsmodalitäten etabliert werden.
Gibt es einen Zuschlag für Überstunden?
Bestehen keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zur Abgeltung oder Kompensation von Überstunden, werden Überstunden gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 321c Abs. 3 OR) mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausbezahlt.
Was passiert mit Überstunden im Kündigungsfall?
Im Falle einer Kündigung müssen alle bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleisteten Überstunden abgegolten werden. Je nach Unternehmenspolitik und vertraglicher Vereinbarung geschieht dies in Form von Geld oder Freizeit.
Fazit
Für Arbeitgebende ist es unerlässlich, die Regelungen zu Überstunden in der Schweiz zu kennen und klar zu kommunizieren. Ein transparenter Umgang mit Überstunden fördert nicht nur das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden, sondern trägt auch dazu bei, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Vergütung und Flexibilität, um sowohl den Bedürfnissen Ihres Unternehmens als auch jenen Ihrer Mitarbeitenden gerecht zu werden. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Regelungen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
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Quellen: Schweizerische Eidgenossenschaft, SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft , weka.ch
Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar.