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Die 7 meistgestellten Fragen zu Überstunden in Österreich

von Gabriele Kaier, 13.06.2024

Überstunden sind ein Thema, das sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende immer wieder vor Herausforderungen stellt. Wie viele Überstunden sind erlaubt? Unter welchen Bedingungen dürfen sie geleistet werden? Welche gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden, und welche Rechte haben Arbeitnehmende, wenn es um die Vergütung dieser zusätzlichen Stunden geht? In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte der Überstundenregelung in Österreich bieten.

Was Sie über Überstunden in Österreich wissen sollten

Ein paar Regeln und viele Ausnahmen

Überstunden sind im Arbeitszeitgesetz § 6 bis 10 und 28 gesetzlich geregelt. Zusätzliche Vereinbarungen finden sich in den Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Individuellen Arbeitsverträgen. Wir beantworten die 7 brennendsten Fragen zu Überstunden in Österreich. Wir haben einen ähnlichen Guide übrigens auch für Deutschland und die Schweiz.

1. Wie sind Überstunden definiert?

Bei Überstunden handelt es sich um Arbeitsstunden, die über die gesetzliche wöchentliche Normalsarbeitszeit von 40 Stunden, oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen. Dabei ist zu beachten, dass die Normalarbeitszeit im Rahmen des Gesetzes auch anders verteilt oder verlängert werden kann. Die tägliche Höchstarbeitszeit, Arbeitszeit einschließlich der Überstunden, beträgt 12 Stunden.

2. Geld oder Zeitausgleich? Wie werden Überstunden vergütet?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine angemessene Bezahlung für geleistete Überstunden. In der Regel werden Überstunden mit einem Zuschlag pro Stunde vergütet (in der Höhe von mindestens 50 Prozent), der im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Anstelle eines Zuschlags kann auch ein Zeitausgleich, mit 1,5 Stunden pro Überstunde, vereinbart werden. In vielen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit vorgesehen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmende ihre Überstunden korrekt dokumentieren, um sicherzustellen, dass sie die vereinbarte Vergütung erhalten

3. Wie viele Überstunden sind in Österreich erlaubt?

Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind wöchentlich bis zu 20 Überstunden zulässig. Dabei darf die tägliche Arbeitszeit maximal 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 60 Stunden betragen, jeweils inklusive Überstunden. Allerdings darf im Durchschnitt über 17 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.

Eine Überschreitung der 12- oder 60-Stundengrenze ist unter bestimmten Bedingungen und nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise im Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft oder mit Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat.

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4. Dürfen Arbeitnehmende Überstunden ablehnen?

Wenn der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Dienstvertrag den Arbeitnehmende zur Leistung von Überstunden verpflichtet, muss dieser grundsätzlich Überstunden leisten. Dies gilt jedoch nicht, wenn im Einzelfall schützenswerte Interessen des Arbeitnehmenden entgegenstehen. Überstunden, die über 10 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche hinausgehen, kann der Arbeitnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen und darf dafür nicht benachteiligt werden. Sollte er aufgrund dieser Ablehnung gekündigt werden, kann er die Kündigung innerhalb von zwei Wochen vor Gericht anfechten (Motivkündigungsschutz).

5. Dürfen Arbeitnehmende Überstunden ohne Anordnung leisten?

Überstunden können auch stillschweigend angeordnet oder genehmigt werden und müssen nicht ausdrücklich beauftragt werden. In solchen Fällen sind Arbeitgebende verpflichtet, die erbrachten Arbeitsleistungen zu vergüten. Möchten Arbeitgebende Überstunden vermeiden, sollten sie diese ausdrücklich untersagen. Werden dennoch Überstunden geleistet, sind diese nicht zu vergüten, es sei denn, die Arbeitgebenden haben sie im Einzelfall stillschweigend angeordnet.

6. Was regelt eine Überstundenpauschale?

Eine Überstundenpauschale soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Haben Sie im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum (in der Regel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet als die Pauschale abdeckt, müssen diese zusätzlichen Stunden entweder finanziell vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Sollte sich herausstellen, dass Sie im Durchschnitt weniger Überstunden geleistet haben, wird die Pauschale dennoch nicht gekürzt. Die Überstundenpauschale ist nämlich ein fester Bestandteil des Entgelts und darf vom Arbeitgebenden nicht einseitig gekürzt oder aufgehoben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Welche Konsequenzen gibt es bei Verletzung der Überstundenregelungen?

Bei Nichteinhaltung der Überstundenregelungen in Österreich können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Überstunden korrekt zu vergüten und zu dokumentieren. Verletzungen dieser Vorschriften können zu rechtlichen Maßnahmen führen und das Arbeitsverhältnis belasten. Arbeitnehmende sollten daher darauf achten, ihre Überstunden ordnungsgemäß zu erfassen und gegebenenfalls offene Punkte mit den Arbeitgebenden zu klären. Eine transparente Kommunikation und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind essentiell, um Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbeziehung zu wahren. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen im Kollektivvertrag oder der Arbeitszeitregelung zu informieren, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Die Einhaltung der Überstundenregelungen trägt nicht nur zur Gesundheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmenden bei, sondern auch zur Stabilität und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis.

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Überstunden zählen zur Arbeitszeit und unterliegen der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht. Diese bietet Unternehmen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Sicherheit. Überdies sparen Sie mit einer Software zur Arbeitszeiterfassung eine Menge Aufwand, denn die Arbeitszeit und Überstunden sind schnell erfasst und werden automatisch bewertet und berechnet.

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