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Arbeitsvertrag

Wann liegt ein Arbeitsvertrag vor?

Sobald sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Dieser ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Arbeitsleistungen zu erbringen. Im Gegenzug dafür, verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Mitarbeiter zu vergüten. Somit regelt der Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis.

 

 

Warum wird ein Arbeitsvertrag geschlossen?

Ein Arbeitsvertrag dient dazu, das Schuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber klar zu definieren. Rechte und Pflichten beider Parteien werden im Detail vereinbart, was dazu führt, dass der Arbeitsvertrag ein Beweismittel darstellt. Verstößt der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gegen eine der im Arbeitsvertrag geregelten Klauseln, kann Einspruch erhoben werden. Mithilfe des unterzeichneten, schriftlichen Arbeitsvertrages werden ursprünglichen Vereinbarungen bewiesen. Der Vertrag bietet beiden Parteien somit eine gewisse Sicherheit. Ebenso verhindert der Arbeitsvertrag, dass nachträgliche Änderungen seitens des Arbeitgebers ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommen werden können. In manchen Fällen kommt es jedoch vor, dass für den Mitarbeiter ungünstige Klauseln im Arbeitsvertrag versteckt sind. Deshalb muss dieser in jedem Fall genau gelesen und hinterfragt werden.

Welche Regelungen bzgl. des Arbeitsvertrags gibt es in Österreich?

Der Arbeitsvertrag ist in Österreich an keine Formpflicht gebunden und kann deshalb nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder durch eine schlüssige Handlung zustande kommen. Im Falle, dass der Arbeitsvertrag nicht schriftlich festgelegt wird, muss ein Dienstzettel ausgehändigt werden. Jedoch empfehlen sich schriftliche Arbeitsverträge aufgrund ihrer Beweisfunktion.

Die Mindestinhalte des Arbeitsvertrages, auch Dienstvertrag genannt, sind: Name und Anschrift des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit, Dauer der Befristung, Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Arbeitsort, Tätigkeiten, Gehalt, sonstige Entgeltansprüche, Urlaubsanspruch und Arbeitszeiten. Zusätzlich muss vermerkt werden, welche Normen des Kollektivvertrages übernommen werden und welche Betriebsvereinbarungen es bereits gibt.

Wie ist ein Arbeitsvertrag in Deutschland geregelt?

Wie in Österreich, unterliegt der Arbeitsvertrag in Deutschland keiner Formpflicht. Jedoch muss ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag spätestens nach einem Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auch schriftlich niedergeschrieben werden, wobei die wichtigsten Bedingungen vermerkt werden müssen.

Die Mindestinhalte des Arbeitsvertrages sind u.a. Angaben zu den Vertragspartnern, Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Urlaub, Zulagen, Vergütung, Kündigungsfrist und allfällige Nebenpflichten. Ein Beispiel für Nebenpflichten wäre die Treuepflicht. Werden Bereiche im Arbeitsvertrag nicht geregelt, gelten Bestimmungen des Tarifvertrages. Enthält der Arbeitsvertrag gesetzeswidrige Regelungen, werden diese nichtig.

Was ist beim Arbeitsvertrag in der Schweiz zu beachten?

In der Schweiz gibt es drei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen: Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag. Der Einzelarbeitsvertrag unterliegt keiner Schriftform und regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Gesamtarbeitsverträge werden zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschlossen. In diesen werden Bestimmungen wie der Minimallohn beschlossen, welche dann von den Einzelarbeitsverträgen eingehalten werden müssen. Der Normalarbeitsvertrag wird vom Bund erlassen und regelt Bestimmungen, wie z.B. Arbeitszeiten. Dieser wird in der Landwirtschaft oder bei Hausdiensten eingesetzt.

Folgende Inhalte sollte in jedem Fall in einem Arbeitsvertrag enthalten sein: Datum des Stellenantritts, Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Lohn inkl. Zulagen, Arbeitszeiten, Überstunden und Information zu Beförderung und Weiterbildung. Geltend wir dieser Vertrag durch eine Unterschrift, aber auch durch eine mündliche Vereinbarung.

Verletzt eine der beiden Vertragsparteien die festgelegten Bestimmungen, hat der Betroffene eine Entschädigung zu erhalten. Im Gegensatz zu der Regelung in Deutschland, hat eine ordnungsgemäße Kündigung in der Schweiz keine Schriftform zu erfüllen. Diese wird jedoch empfohlen.


Quellen:

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