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Arbeitszeit

Definition: Was versteht man unter Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit bezeichnet man den Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen erbringt bzw. er seine Leistungsfähigkeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Dabei gibt es vielerlei Regelungen, welche Tätigkeiten als Arbeitszeit angesehen werden und welche nicht, da die tatsächliche Arbeitszeit als Bemessungsgrundlage des Gehalts dient. Zusätzlich unterstehen Arbeitszeiten gewissen Bestimmungen, wie Höchstarbeitszeitgrenzen. Diese sind im Arbeitszeitgesetz bzw. Arbeitsgesetz festgelegt.

 

 

Welche Tätigkeiten werden als Arbeitszeit angesehen und welche nicht?

Grundsätzlich wird die Arbeitszeit vom Beginn bis zum Ende der für den Arbeitgeber erbrachten Leistungen gemessen, wobei die Ruhepause nicht berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass diese von der gesamten Dauer des Arbeitstages abgezogen werden muss. Dabei ist es von keiner Bedeutung, ob die Arbeitsleistung vom Betriebsgebäude oder von einem anderen Ort aus geleistet wird (z.B. Home Office).

Bei Modellen des Bereitschaftsdienstes wird dieser Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angesehen. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Bereitschaftsdienst, wenn er an einem vom Arbeitgeber ausgewählten Standort geleistet wird, zur Gänze oder teilweise zur Arbeitszeit zählt. Die länderspezifischen Abweichungen finden Sie in den Beiträgen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

Des Weiteren ist es ein häufiges Diskussionsthema, ob Reisezeiten als Arbeitszeit gerechnet werden. Auch dieser Umstand differiert in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Maßgebend ist hierbei die Einteilung in aktive und passive Reisezeit, sprich ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Details zu den länderspezifischen Regelungen finden Sie im Eintrag Reisezeit.

Wegzeiten, die sogenannte regelmäßige An- und Heimreise in ein Unternehmen zählt nicht zur Reisezeit und somit auch nicht zur Arbeitszeit. Ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich vor Arbeitsbeginn umkleiden muss, wie z.B. Beschäftigte im Gesundheitsbereich, zählt diese Zeit zur Arbeitszeit.

Welche Arbeitszeitregelungen werden durch das Arbeitszeitgesetz bzw. Arbeitsgesetz bestimmt?

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) in Österreich, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland und das Arbeitsgesetz (ArG) in der Schweiz regeln die Arbeitszeiten. Dabei werden die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bestimmt. Darin wird festgelegt, wie lange ein Arbeitnehmer an einem Tag bzw. in einer Woche maximal arbeiten darf. Des Weiteren wird zwischen Regelarbeitszeiten und Normalarbeitszeiten unterschieden. Diese beschreiben welche regelmäßigen Arbeitszeiten auf Dauer erlaubt sind.

Zudem behandelt das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsgesetz bedeutende Regelungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten, welche jedoch ohnehin nicht in der Berechnung der Arbeitszeit berücksichtigt werden.

Wie und warum wird Arbeitszeit erfasst?

Eine ordnungsgemäße Arbeitszeitaufzeichnung muss in Österreich und der Schweiz durchgeführt werden und auch in Deutschland, sofern hier die werktägliche Arbeitszeit über acht Stunden hinausgeht. Das hat den Nutzen, dass Über- bzw. Minusstunden gegenüber dem Vertragspartner, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, geltend gemacht werden können. Die Dokumentation von Arbeitszeiten übernimmt deshalb eine Beweisfunktion. Des Weiteren wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bzw. des Arbeitsgesetzes durch Aufsichtsbehörden etc. kontrolliert, wobei Arbeitszeitaufzeichnungen vorgewiesen werden müssen.

Arbeitszeiten können auf verschiedenste Weisen erfasst werden. Dazu zählen beispielsweise der Stundenzettel und Excel-Sheets. Moderne Zeiterfassungsmethoden wie z.B. eine Zeiterfassungssoftware zur Arbeitszeiterfassung sind diesen Herangehensweisen jedoch meist überlegen. Der Grund dafür liegt darin, dass vielerlei Funktionen den Vorgang erleichtern und Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Arbeit abnehmen. Zudem sind die Daten zuverlässig und exakt und müssen nicht gesondert digitalisiert werden.

Wie werden Arbeitszeiten kontrolliert?

Stichprobenartig werden in Österreich, Deutschland und der Schweiz Kontrollen der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer durchgeführt. Dabei müssen dem nationalen Arbeitsinspektorat oder anderen Vollzugsbehörden die Arbeitszeitaufzeichnungen vorgelegt werden.

 


Quellen:

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