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Arbeitszeitgesetz
Definition: Worum geht es im Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gibt Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern vor. Zentrale Elemente, wie beispielsweise Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit, gleitende Arbeitszeit, Überstundenarbeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, werden in diesem Gesetz geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Was besagt das Arbeitszeitgesetz in Österreich?
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) gilt in Österreich für Arbeitnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind beispielsweise Arbeitnehmer im Sinne des Landarbeitsgesetzes, Arbeitnehmer im Sinne des Hausangestelltengesetzes, leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis, uvm.
Zu den wichtigsten Inhalten zählt unter anderem die Normalarbeitszeit. Diese darf grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen. Flexible Arbeitszeitmodelle erlauben jedoch, die Normalarbeitszeit zu erhöhen bzw. herabzusetzen, insofern Abweichungen in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeglichen werden. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche und darf nicht überschritten werden, mit Ausnahme von beispielsweise Betrieben des öffentlichen Verkehrs.
Gleitende Arbeitszeit ermöglicht dem Arbeitnehmer Arbeitszeiten nach eigenem Ermessen zu bestimmen, wobei Höchstgrenzen berücksichtigt werden müssen.
Überschreitet man die wöchentliche Normalarbeitszeit, liegen Überstunden vor. Durch Gleitzeit erworbenes Zeitguthaben, das in die nächste Periode übertragen werden kann und Minusstunden ausgleicht, wird per se nicht als Überstundenarbeit bezeichnet.
Ruhepausen sind grundsätzlich nach einer Arbeitsdauer von maximal sechs Stunden zu nehmen. Diese müssen mindesten 30 Minuten betragen. Nach Vollendung der täglichen Arbeitszeit muss dem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindesten elf Stunden gewährt werden. Als Ausnahmefall werden hierbei Betriebe im Gastgewerbe genannt, denn hier darf die Ruhezeit auf acht Stunden verkürzt werden.
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird durch die österreichische Arbeitsinspektion kontrolliert. Überprüfungen müssen im Vorhinein nicht angekündigt werden. Werden Überschreitungen festgestellt, wird der Arbeitgeber aufgefordert, die Mängel bis zu vorgegebenen Fristen zu beheben.
Was sind die wichtigsten Regelungen im deutschen Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland betrifft Arbeitnehmer, sprich Arbeiter, Angestellte und zur Berufsausbildung Beschäftigten. Einige Personengruppen werden von den Regelungen ausgenommen, wie beispielsweise leitende Angestellte, Chefärzte, Personen unter 18 Jahren, uvm.
Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass die werktägliche Normalarbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Diese kann auf bis zu zehn Stunden erhöht werden, sofern der Stundendurchschnitt von 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag beträgt. Handelt es sich um Tätigkeiten, welche nicht aufgeschoben werden können, wie z.B. die Pflege und Betreuung von Personen, darf die werktägliche Arbeitszeit überschritten werden, insofern in 24 Wochen eine Durchschnittswochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden erreicht wird. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 60 Stunden und darf nicht überschritten werden. Das Gleitzeitmodell ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine werktägliche Arbeitszeit nach eigenem Ermessen einzuteilen. Auch bei diesem Modell darf die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.
Die tägliche Arbeitszeit ist ab einer Dauer von sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang zu unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden, müssen Ruhepause in der Länge von insgesamt 45 Minuten genommen werden. Nach Beendigung des Arbeitstages muss dem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden. Eine Ausnahme besteht für Krankenhäuser oder Gastbetriebe, welche diese Ruhezeit um bis zu einer Stunde verkürzen dürfen.
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird in Deutschland durch den nach Landesrecht zuständigen Behörden kontrolliert. Diese Aufsichtsbehörden haben das Recht, den Arbeitgeber zu Maßnahmen zu verpflichten, um Gesetzesverletzungen aus dem Weg zu räumen.
Welche Arbeitszeitregelungen gibt es in der Schweiz?
Arbeitszeitregelungen in der Schweiz werden im Arbeitsgesetz (ArG) festgehalten. Die darin festgelegten Gesetze beziehen sich auf Arbeitnehmer öffentlicher und privater Betriebe, mit der Ausnahme von Betriebe des öffentlichen Verkehrs, der landwirtschaftlichen Produktion, privaten Haushalten, uvm.
Die tägliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz liegt bei 13 Stunden exkl. Pausen, welche nicht überschritten werden darf. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt in industriellen Betrieben, für Büropersonal und technische Angestellte 45 Stunden. Für Arbeitnehmer anderer Art gilt die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. In dringenden Fällen, z.B. bei außerordentlichem Arbeitsandrang, darf diese maximale Arbeitszeit überschritten werden. Tritt dies ein, macht der Arbeitnehmer Überzeit. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff Überstunden in der Schweiz den Fall, dass die im Gesamtarbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit überschritten wurde. Überstunden werden nicht im Arbeitsgesetz, sondern im Obligationenrecht geregelt.
Arbeitet man in der Schweiz fünfeinhalb Stunden am Stück muss mindestens eine 15-minütige Ruhepause eingelegt werden. Bei einer Arbeitsdauer von sieben Stunden muss diese Pause eine halbe Stunde dauern, bei neun Stunden ist eine Pause von einer Stunde erforderlich. Die gesetzliche Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen muss mindesten elf Stunden betragen. Diese Ruhezeit kann unterschritten werden, sofern der wöchentliche Durchschnitt von zwei aufeinanderfolgenden Wochen elf Stunden beträgt.
Bei Verletzungen dieser Bestimmungen im Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber strafbar, wobei ihm Geldstrafen drohen. Auch der Arbeitnehmer kann sich strafbar machen, wenn er den Vorschriften zuwiderhandelt.
Welche Hilfsmittel gibt es, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit einer modernen Arbeitszeiterfassung bzw. Zeiterfassungssoftware vermieden werden. Die länderspezifischen Vorgaben sind nämlich im System hinterlegt. Dadurch werden gefährliche Abweichungen frühzeitig identifiziert und zeitgleich dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer mitgeteilt.
Quellen:
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238
- https://www.arbeitsrechte.de/verstoss-gegen-arbeitsschutzgesetz/
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/arbeitszeit-regelungen-alt-neu-vergleich.html
- https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Publikationen/Merkblaetter_Broschueren_und_Studien
- https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
- https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/
- https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/arbzg/
- https://www.alexandria.unisg.ch/252257/2/Arbeitszeit%20in%20der%20Schweiz.pdf
- SECO – Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu den Verordnungen 1 und 2
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