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Betriebsrat

Definition: Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist ein Vertretungsorgan der Arbeitnehmer. Dieser setzt sich für die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber ein. In der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, verfügt der Betriebsrat über gewisse Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte. Ein Betriebsrat wird in einen Betrieb gewählt und kann demnach nur auf Betriebsebene tätig werden. In der Schweiz wird dieses Vertretungsorgan Arbeitnehmervertretung genannt.

 

 

Welche Regelungen betreffen den Betriebsrat in Österreich?

Wie kann ein Betriebsrat gegründet bzw. gewählt werden?

Um einen Betriebsrat errichten zu können, muss ein Unternehmen mindestens fünf familienfremde und stimmberechtigte (mindestens 18 Jahre alt) Arbeitnehmer aufweisen können. Ist diese Voraussetzung erfüllt, liegt es an den Arbeitnehmern, den Wunsch nach einem Betriebsrat auszusprechen und die Wahl dessen zu organisieren. Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer in ihrem Vorhaben nicht behindern und muss ihnen die nötige Hilfe gewähren.

Befinden sich mindestens fünf Arbeiter und fünf Angestellte im Betrieb (familienfremd und stimmberechtigt) ist der Betriebsrat zu trennen. Dabei wird zwischen Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat unterschieden. Ist dies nicht der Fall, wird ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt.

Ist die Organisation der Betriebsratswahl erfolgt, können Kandidaten aufgestellt werden. Gewählt werden können nur Kandidaten, welche mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben. Verwandte des Arbeitgebers oder leitende Angestellte können nicht gewählt werden. Die Wahl muss geheim durchgeführt werden und der Betriebsrat wird nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt.

Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat?

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei fünf bis neun Arbeitnehmern braucht es nur ein Mitglied im Betriebsrat, bei zehn bis 19 Mitarbeitern zwei Mitglieder. Drei Betriebsratsmitglieder werden bei einer Mitarbeiterzahl von 20 bis 50 benötigt. Von 51 bis 100 Arbeitnehmern, werden vier Mitglieder bestimmt. Pro 100 Arbeitnehmer mehr, wird der Betriebsrat um ein weiteres Mitglied ergänzt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Des Betriebsrats zentrale Pflicht ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Somit stellt der Rat ein Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber dar. Zudem unterliegen die Mitglieder des Betriebsrats einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber betriebsfremden Personen.

Der Betriebsrat verfügt über bestimmte Rechte, darunter Überwachungs- und Kontrollrechte, Informationsrechte, Interventionsrechte und Beratungsrechte. Das bedeutet, dass die Betriebsratsmitglieder im Stande sind, Betriebsvereinbarungen festzulegen und in Angelegenheiten zu Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz etc. von ihrem Mitspracherecht Gebrauch zu machen.

Wie ist der Betriebsrat in Deutschland geregelt?

Wie kann ein Betriebsrat in Deutschland gegründet bzw. gewählt werden?

Ein Betriebsrat darf gegründet werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer im Unternehmen angestellt sind. Wahlberechtigt ist man dann, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und überwiegend für den betreffenden Betrieb arbeitet. Zur Wahl kann jeder Mitarbeiter kandidieren, der wahlberechtigt ist und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet. Leitende Angestellte sind von der Betriebsratswahl ausgeschlossen.

Beim eigentlichen Ablauf der Wahl existieren zahlreiche Vorgaben. Es ist wichtig, diese einzuhalten, ansonsten kann die Wahl und das Ergebnis von Gewerkschaften oder dem Arbeitgeber angefochten werden. Als eine Schlüsselbestimmung gilt, dass die Wahl geheim durchgeführt wird. Der Arbeitgeber muss das Vorhaben der Arbeitnehmer, einen Betriebsrat zu wählen bis zu einem gewissen Grad unterstützen. Beispielsweise muss er den Mitarbeitern Zugang zu Fachliteratur für das Betriebsverfassungsgesetz gewähren oder dafür aufkommen.

Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat in Deutschland?

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei fünf bis neun Arbeitnehmern braucht es nur ein Mitglied im Betriebsrat, bei zehn bis 19 Mitarbeitern zwei Mitglieder. Drei Betriebsratsmitglieder werden bei einer Mitarbeiterzahl von 20 bis 50 benötigt. Von 51 bis 100 Arbeitnehmern, werden vier Mitglieder bestimmt. Pro 100 Arbeitnehmer mehr, wird der Betriebsrat um ein weiteres Mitglied ergänzt.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats in Deutschland

Zu den wesentlichen Pflichten des Betriebsrats zählen die Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, die Überwachung der Einhaltung der Gesetze, die Durchsetzung von Maßnahmen zu besseren Arbeitsbedingungen und besserem Arbeitsschutz, der Beschluss von Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat profitiert von zahlreichen Rechten, um seine Pflichten ordnungsgemäß durchführen zu können. Dazu zählen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, Informations- und Beratungsanspruch, Anhörungsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchsrechte, Zustimmungsverweigerungsrechte und Unterlassungsanspruch. Diese geben den Betriebsratsmitgliedern und im weiteren Sinne der gesamten Belegschaft die Macht, bei wichtigen Angelegenheiten mitwirken zu können.


Quellen:

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