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Dienstreise

Definition: Was ist eine Dienstreise?

Unter einer Dienstreise oder Geschäftsreise versteht man Reisetätigkeiten, welche aufgrund von beruflichen Notwendigkeiten veranlasst werden. Das umfasst auch Auslandseinsätze von Einsatzorganisationen. Dabei werden Arbeitsleistungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte erbracht. Ob die Dienstreise hierbei zur Arbeitszeit zählt und eine Vergütung erfordert, unterliegt verschiedenen nationalen Bestimmungen und wird im Beitrag Reisezeit erläutert.

 

 

Warum werden Arbeitnehmer auf Dienstreise gesendet?

Zu den wichtigsten Gründen für eine Dienstreise zählen das bessere Kennenlernen der Geschäftspartner, das persönliche Zusammentreffen von Geschäftspartnern und der Aufbau von Netzwerken. Zudem werden Dienstreisen auch mit dem Sammeln von Erfahrungen oder der Kontaktpflege zu Mitarbeitern in Zweigstellen begründet.

Wie werden Dienstreisen bezahlt?

Reisekosten (z.B. Kilometergeld) und Reiseaufwand (z.B. Übernachtung) müssen vom Arbeitgeber zurückerstattet werden. Dabei werden meist Pauschalbeträge festgelegt. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer ein fixes Tages- bzw. Nächtigungsgeld gewährt wird. Besteht im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung zu pauschaler Vergütung der Dienstreise, müssen die tatsächlichen Kosten, soweit diese in den Augen des Arbeitgebers notwendig waren, erstattet werden. Dabei prüft dieser meist die Ausgaben des Arbeitnehmers anhand von Belegen.

Die Leistungen, die der Arbeitnehmer auf der Dienstreise erbringt, werden gesondert abgegolten. Die Höhe dieser Vergütung wird auf Basis der Arbeitszeiten am vorübergehenden Dienstort berechnet, als auch an den als Arbeitszeit zählenden Reisezeiten.

Wann beginnt bzw. endet eine Dienstreise per Definition?

Eine Dienstreise wird als Auswärtstätigkeit definiert. Trotz dieser tätigkeitsbezogenen Definition, schließt die Dienstreise die Hin- und Rückfahrt mit ein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer beim Verlassen des Betriebsgeländes per Definition auf Dienstreise ist. Das Ende der Dienstreise wird mit der Ankunft am regulären Betriebsgelände festgelegt.

 


Quellen:

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