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Fakturierung
Definition: Was bedeutet Fakturierung?
Unter einer Fakturierung versteht man einen Vorgang, bei welchem dem Kunden erbrachte Leistungen oder Produkte in Rechnung gestellt werden. Dies wird auch Rechnungslegung genannt und ist besonders bei Dienstleistern wichtig. Im selben Schritt sieht das Rechnungswesen eine Verbuchung des betreffenden Geschäftsvorfalls auf die passenden Konten zu. Bevor eine Fakturierung jedoch erfolgen kann, müssen die beanspruchten Leistungen identifiziert und ausgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist eine Fakturierung wichtig?
Eine Fakturierung bzw. Rechnungslegung dient dazu, eine Forderung geltend zu machen. Die Rechnung hat somit eine Beweisfunktion. Erst wenn eine Fakturierung an den Kunden gesendet wird, kann dieser bei Vernachlässigung gemahnt werden. Auch vor dem Gericht ist die Rechnung ein wichtiger Beweis. Deshalb müssen die Mindestanforderungen an den Inhalt unbedingt erfüllt sein.
Ebenso ist die Fakturierung Grundlage für die Steuerermittlung. Der Verkaufserlös ist nämlich in der Buchhaltung anzuführen. Nur dann kann die dadurch fällige Umsatzsteuer berechnet werden.
Wie wird eine Fakturierung durchgeführt?
Eine Fakturierung wird dann durchgeführt, wenn ein Produkt geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wurde. Die Leistungen und/oder Produkte werden identifiziert, welche der Kunde in Anspruch genommen bzw. gekauft hat. Diese werden addiert und dem Kunden zugesendet. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten der Fakturierung. Findet diese vor der Lieferung oder Beanspruchung der Dienstleistung statt, spricht man von einer Vorfakturierung. Findet die Rechnungslegung zu einem späteren Zeitpunkt statt, nennt man dies Nachfakturierung. Dann muss der Geschäftsvorfall in der Buchhaltung ausgewiesen werden. Dabei muss der Rechnungsbetrag unter das Konto Forderungen verbucht werden.
Welche Mindestanforderungen an den Inhalt einer Fakturierung müssen erfüllt sein?
Zahlreiche Informationen müssen in einer Rechnung ausgewiesen werden. Dazu zählen:
- Name und Anschrift des Kunden bzw. Kundenunternehmens,
- dessen Steuernummer,
- Ausstellungsdatum,
- die interne Rechnungsnummer (diese darf nur einmalig vergeben werden),
- Auflistung der beanspruchten Leistungen oder bestellten Produkte zzgl. der Einzelpreise,
- Zeitpunkt der Lieferung oder Beanspruchung der Leistung,
- Gesamtbetrag,
- sowie die Umsatzsteuer.
Nur durch Ausweisung all dieser Elemente wird die Fakturierung als solche angesehen. Dann erst kann eine ordnungsmäßige Forderung an den Kunden gestellt werden.
Quellen:
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