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Geringfügigkeitsgrenze
Definition: Was ist eine Geringfügigkeitsgrenze?
Eine Geringfügigkeitsgrenze ist eine Einkommensgrenze, welche bei einer geringfügigen Beschäftigungen nicht überschritten werden sollte. Wird diese eingehalten, muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer bezahlen. Somit entspricht das Bruttoeinkommen dem Nettoeinkommen. Diese Grenze variiert in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich geregelt und wie hoch ist diese?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt in Österreich bei 438,05 € pro Monat. Somit geht es hierbei nicht um eine maximale Anzahl der Arbeitsstunden, sondern um einen maximalen Geldbetrag im Monat. Zur Berechnung des Monatseinkommens werden sämtliche Beschäftigungen berücksichtigt.
Das Einkommen im Kalendermonat sollte diesen Betrag nicht überschreiten, denn ansonsten muss der Arbeitnehmer voll sozialversichert werden. Diese Sozialversicherung beinhaltet Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Wird die Grenze überschritten muss der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden.
Überschreitet der Arbeitnehmer die Geringfügigkeitsgrenze oder nicht, sprich ist er sozialversicherungspflichtig oder nicht, er profitiert auf jeden Fall von einer Unfallversicherung. Im Gegensatz dazu, ist ein geringfügig Beschäftigter nie arbeitslosenversichert.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze in Deutschland?
In Deutschland ist die geringfügige Beschäftigung eher unter dem Begriff Minijob bekannt. Wie in Österreich unterliegen Minijobs einer Geringfügigkeitsgrenze. In Deutschland liegt diese bei 538 € im Monat (ab 01. Januar 2024). Wird diese Grenze durch ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse überschritten, ist der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Dies muss bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet und entsprechende Beiträge bezahlt werden.
Minijobber sind in jedem Fall unfallversichert. Sie profitieren jedoch von keiner Krankenversicherung, sofern eine Versicherungsfreiheit besteht, sprich die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, können sich von dieser Pflicht aber befreien lassen.
Welche Geringfügigkeitsgrenze gilt in der Schweiz?
In der Schweiz sollte man eine Grenze von 2.300 CF im Jahr nicht überschreiten. Nur dann wird man als geringfügig Beschäftigter angesehen. Hält man die Geringfügigkeitsgrenze ein, besteht Versicherungsfreiheit und es müssen keine Beiträge bezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann jedoch verlangen, vom Arbeitgeber angemeldet zu werden. Einige Berufsfelder sind von der Versicherungsfreiheit und ferner der Geringfügigkeitsgrenze ausgeschlossen. Diese sind beispielsweise Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Radio, Fernsehen als auch Schulen im künstlerischen Bereich. In diesen Fällen müssen Versicherungsbeiträge geleistet werden, ungeachtet des Einkommens.
Quellen:
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Geringfuegige_Beschaeftigung.html
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990119.html
- https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung
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