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Gesamtarbeitsvertrag

Was versteht man unter einem Gesamtarbeitsvertrag?

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die Grundlage für Arbeitsverträge in der Schweiz. Der Vertrag bezieht sich meist auf einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Branche. Die Regelungen werden zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann für die gesamte Schweiz oder für einzelne Kantone erstellt werden. Der Kollektivvertrag in Österreich und der Tarifvertrag in Deutschland gelten als Pendant zum schweizer Gesamtarbeitsvertrag.

 

 

Wozu gibt es einen Gesamtarbeitsvertrag?

Ein Gesamtarbeitsvertrag sorgt dafür, dass den Arbeitnehmern u.a. gerechte Löhne und gute Arbeitsbedingungen bereitgestellt werden. Zudem ist er eine Chance für den Arbeitnehmer, weitere Verbesserungen zusammen mit der Gewerkschaft bewirken zu können. Der wichtigste Vorteil ist jedoch womöglich, dass grundsätzliche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers schriftlich dokumentiert sind und der Arbeitgeber diese nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abändern darf. Der Gesamtarbeitsvertrag wird mit einer bestimmten Laufzeit erlassen. Während dieser Laufzeit herrscht Friedenspflicht zwischen den beiden Parteien.

Welche Gesamtarbeitsverträge gibt es?

Die verschiedenen Gesamtarbeitsverträge unterscheiden sich maßgeblich durch ihren Geltungsbereich. Es gibt nämlich Verträge, die nur für Unternehmen gelten, welche Mitglied des Unternehmensverbandes sind, durch welchen dieser erlassen wurde. Des Weiteren, kann ein Gesamtarbeitsvertrag auch nur für den Betrieb bindend sein, der diesen erstellt hat. Auf Kantonsebene kann die Kantonsregierung einen GAV für den gesamten Kanton erlassen. Wird ein Gesamtarbeitsvertrag vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt, ist dieser für die gesamte Schweiz bindend.

Was sind die wichtigsten Inhalte des Gesamtarbeitsvertrags?

Ein Gesamtarbeitsvertrag enthält in der Regel konkrete Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen als auch zu Abschluss und Dauer des Vertrags. Folgende Inhaltspunkte ergänzen den GAV:

  • Arbeitszeit-, Urlaubs- und Ferienregelungen
  • Mindestlöhne, Mindestlohnkategorien
  • Lohnzulagen
  • Eltern- oder Vaterschaftsurlaub
  • Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Kündigungsschutz
  • Vertragsdurchsetzung

 


Quellen:

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