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Höchstarbeitszeit
Definition: Was bedeutet Höchstarbeitszeit?
Der Begriff Höchstarbeitszeit beschreibt die maximale Anzahl an Arbeitsstunden, welche an einem Tag oder in einer Woche geleistet werden darf. In dieser Stundenanzahl sind allfällige Überstunden bereits inkludiert, was bedeutet, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit auch bei der Leistung von Überstunden nicht überschritten werden darf. Der maximale Stundenausmaß als auch Ausnahmen von dieser Regelung variieren in den verschiedenen Ländern.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die Höchstarbeitszeit in Österreich geregelt?
Die Höchstarbeitszeit ist in Österreich im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt. Die Regelungen begrenzen die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 60 Stunden. Man beachte, dass allfällige Überstunden, wie erwähnt, bereits eingerechnet sind.
Überschritten werden dürfen diese Höchstarbeitszeiten nur, wenn es sich um eine Verlängerung der Arbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft handelt. Dann kann die Arbeitszeit in Form von Überstunden auf maximal 13 Stunden erhöht werden. Eine Erhöhung der Höchstarbeitszeit ist ebenso zugelassen, wenn Vor- und Abschlussarbeiten behandelt werden müssen. Hierbei dürfen maximal 12,5 Stunden am Tag gearbeitet werden.
Eine weitere Regelung betrifft die durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Hierbei werden 17 Wochen herangezogen und der Durchschnittswert der wöchentlichen Arbeitszeiten berechnet. Das Stundenausmaß darf im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Liegt ein Fall von Arbeitsbereitschaft vor, muss diese Grenze nicht eingehalten werden. Zudem kann der Kollektivvertrag einen längeren Durchschnittszeitraum geltend machen.
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten verantwortlich. Wird gegen diese verstoßen, hat der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe von bis zu 1.815 € zu rechnen.
Welche Höchstarbeitszeitgrenzen gibt es in Deutschland?
Die Höchstarbeitszeit ist in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die tägliche Arbeitszeit wird auf acht Arbeitsstunden begrenzt. Diese kann in Ausnahmefällen auf zehn Stunden pro Tag erhöht werden. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall 48 Arbeitsstunden. Handelt es sich um einen besonderen Ausnahmefall, kann diese auf 60 Stunden pro Woche erhöht werden.
Wurden die gesetzlichen acht Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche überschritten, kann dies durch mehr Freizeit für den Arbeitnehmer ausgeglichen werden. Der Durchschnitt von insgesamt 24 Wochen darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden jedenfalls nicht überschreiten. Ebenso darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag in diesen 24 Wochen nicht höher als acht Stunden sein.
Wie in Österreich, ist der Arbeitgeber für ordnungsgemäße Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verantwortlich. Bei Verletzung der Höchstarbeitszeiten können Bußgelder von bis zu 2.500 € verhängt werden.
Wie regelt die Schweiz Höchstarbeitszeiten?
Höchstarbeitszeiten sind in der Schweiz im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Diese werden auf 14 Stunden am Tag begrenzt. Im Gegensatz zu Regelungen in Österreich und Deutschland sind in der Schweiz Ruhepausen in den Höchstarbeitszeiten inkludiert. Jedoch gibt es Ausnahmen. In Betrieben des öffentlichen Verkehrs dürfen nur bis zu 10 Stunden am Tag gearbeitet werden, wobei maximal neun Stunden auf das Lenken eines Fahrzeugs fallen dürfen.
Die Höchstarbeitszeit pro Woche liegt bei Industriebetrieben, Großbetrieben des Detailhandels und bei Büro- und Verkaufspersonal bei 45 Stunden. Handelt es sich um andere Betriebe und besonders um Betriebe im Gesundheitswesen, dürfen maximal 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Ein Verstoß gegen Höchstarbeitszeiten führen in der Schweiz zu Geldstrafen in der Höhe von bis zu 180 Tagessätzen. Diese müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Wodurch kann die Einhaltung der Höchstarbeitszeitgrenzen vereinfacht werden?
Eine Zeiterfassungssoftware hilft einem Unternehmen dabei, Arbeitszeiten im Auge zu behalten und Höchstarbeitszeitgrenzen nicht zu überschreiten. Die national geregelten oder betriebsinternen Höchstarbeitszeiten (täglich, wöchentlich und durchschnittlich) werden individuell im Zeiterfassungssystem integriert. Bewegen sich Arbeitszeiten gefährlich nahe an diese Grenzen heran, wird eine Warnung ausgewiesen. Werden Höchstarbeitszeiten trotzdem überschritten, wird dies nachvollziehbar im System vermerkt.
Quellen:
- https://www.jusline.at/gesetz/azg/paragraf/28
- https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/
- https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/straf-und-busgeldvorschriften-nach-dem-arbeitszeitgesetz/
- https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/arbeitszeitmodelle/article/hoechstarbeitszeit-fuer-wen-gilt-welche-regelung/
- https://vpod.ch/themen/a-z-arbeitsrecht/hoechstarbeitszeit/
- https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/newsletter/2012/01/artikelPDF-308.pdf
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