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Kollektivvertrag

Definition: Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag in Österreich, welcher die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt und grundsätzliche Rechte und Pflichten beider Parteien festhält. Diese Regelungen sind Basis für das österreichische Arbeitsrecht und dürfen in vielen Fällen nicht durch nachteilige Bestimmungen für den Arbeitnehmer ersetzt werden. Der Kollektivvertrag wird zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und der Wirtschaftskammer geschlossen.

 

 

Wozu gibt es einen Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist dazu da, um ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen. Dadurch, dass für jede Branche ein Kollektivvertrag geschlossen wird, wird sichergestellt, dass es die gleichen Mindeststandards für alle Mitarbeiter einer Branche gibt. Dadurch ergeben sich auch die gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen einer Branche, da Arbeitnehmer nicht ausgebeutet und/oder unfair entlohnt werden dürfen.

Welche Kollektivverträge gibt es?

Grundsätzlich wird jährlich für jede Branche ein Kollektivvertrag erstellt. Diese unterschieden sich dadurch, dass die Gewerkschaften der Branchen mit den Arbeitgebern verhandeln und dadurch unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Mitgliederstarke Gewerkschaften verhandeln oft besser und profitieren deshalb von vorteilhafteren Kollektivverträgen als Arbeitnehmer anderer Branchen.

Was sind die wichtigsten Inhalte des Kollektivvertrags?

Im Kollektivvertrag werden beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlöhne und Grundgehälter, Schutzbestimmungen bei Kündigung und Arbeitszeiten geregelt. Diese Aspekte müssen im Vorfeld zwischen den beiden Parteien vereinbart werden. In der Regel stellen die Gewerkschaften Änderungsvorschläge und Forderungen, welche dann diskutiert werden. Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen müssen beide kompromissbereit sein.


Quellen:

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