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Kurzfristige Beschäftigung

Definition: Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis in Deutschland, welches nur für eine befristete Dauer besteht. Die Dauer beschränkt sich hierbei auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Meist werden Saisonarbeiter mit diesem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die kurzfristige Beschäftigung wird unter dem Oberbegriff Minijob eingeordnet. Wie der Minijob, unterliegt auch diese Beschäftigungsart eigenen Richtlinien.

Was ist der Unterschied zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und dem Minijob?

Der Unterschied beider Beschäftigungsverhältnisse liegt maßgeblich darin, dass beim Minijob regelmäßig gearbeitet wird und bei der kurzfristigen Beschäftigung nur gelegentlich. Unterschiedlich sind auch die Definitionsgrenzen, denn als Minijobber gilt man nur, wenn maximal 538 € pro Monat (ab 01. Januar 2024) verdient werden. Ein Arbeitsverhältnis darf nur kurzfristige Beschäftigung genannt werden, wenn maximal 70 Tage im Jahr gearbeitet wird. Bei letzterem spielt das Einkommen keine Rolle. Beide müssen bei der Minijob Zentrale Deutschlands angemeldet werden.

Was ist eine Rahmenvereinbarung zur kurzfristigen Beschäftigung?

Eine Rahmenbedingung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, wenn eine kurzfristige Beschäftigung angestrebt wird. Damit wird eine solche Beschäftigung auf maximal zwölf Monate und 70 Arbeitstage befristet. Nach Ablauf dieser Frist zzgl. einer Pause von zwei Monaten kann erneut eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.

Welche Abgaben müssen bei einer kurzfristigen Beschäftigung bezahlt werden?

Für den Arbeitgeber fallen Abgaben nur in Form der Umlage zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Schwanger- bzw. Mutterschaft an. Ebenso ist die Umlage für den Fall einer Insolvenz und Beiträge der Unfallversicherung zu zahlen. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen nicht bezahlt werden. Diese Abgaben müssen monatlich an die Minijob Zentrale bezahlt werden. Der Arbeitnehmer selbst muss keine Abgaben zur Sozialversicherung leisten.

Wann ist ein kurzfristig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig?

Ein Arbeitnehmer in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis gilt als sozialversicherungspflichtig, wenn er berufsmäßig arbeitet. Berufsmäßig arbeitet man dann, wenn die Beschäftigung von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für den Arbeitnehmer ist. Wenn gleichzeitig eine Hauptbeschäftigung vorliegt, wie eine selbstständige Tätigkeit oder ein freiwilliges, soziales Jahr, gilt man nicht als berufsmäßig arbeitend.

Zudem ist ein kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, wenn die maximale Beschäftigung von 70 Arbeitstagen überschritten wird. Damit dies nicht passiert, empfiehlt es sich von einer Arbeitszeiterfassung Gebrauch zu machen. Besonders bei einer Software zur Zeiterfassung ist es einfach, einen Überblick über die Arbeitszeiten und -tage zu bewahren.

Ist ein Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung unfallversichert?

Ja, denn der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Somit ist der kurzfristige Beschäftigte gegen Berufskrankheit, Arbeitsunfall und Arbeitswegeunfall abgesichert.

Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung versteuert?

Die Lohnsteuer kann entweder individuell nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers gebildet werden oder pauschal in der Höhe von 25 %.


Quellen:

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