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Mehrarbeit

Definition: Was bedeutet Mehrarbeit?

Der Begriff Mehrarbeit hat in Österreich, Deutschland und der Schweiz eine unterschiedliche Bedeutung. In Österreich ist die Arbeitsleistung gemeint, welche die vereinbarte Normalarbeitszeit übersteigt, aber nicht die gesetzliche Normalarbeitszeit. In Deutschland wird eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit als Mehrarbeit bezeichnet. In der Schweiz stellt der Begriff Mehrarbeit einen Oberbegriff dar, unter welchem Überstunden und Überzeit eingeordnet werden.

Was gilt in Österreich als Mehrarbeit und wie ist sie geregelt?

Von Mehrarbeit wird gesprochen, wenn eine Arbeitsleistung erbracht wird, die die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit übersteigt, aber noch im Rahmen der gesetzlichen Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden pro Woche) liegt. Überschreitet man diese 40 Stunden in einer Woche, handelt es sich erst um Überstunden. Somit sind meist Teilzeitarbeitende von der Mehrarbeit betroffen, denn diese können mit beispielhaften 25 geleisteten Stunden in der Woche das vereinbarte Arbeitsausmaß von 20 Stunden überschreiten, den gesetzlichen Rahmen jedoch einhalten. Bei diesen fünf Stunden würde es sich um Mehrarbeit und nicht um Überstunden handeln.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmern Mehrarbeit anordnen, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht oder ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht. Ist bei einem Arbeitnehmer das Mutterschutzgesetz in Kraft, ist eine Anordnung von Mehrarbeit nichtig.

Grundsätzlich müssen Mehrarbeitsstunden mit einem Zuschlag von 25 % abgegolten werden. Dies gilt nicht, wenn im Rahmen eines Gleitzeitmodells Zeitausgleich genommen wird oder eine Veränderung des Arbeitsvertrags im Sinne einer Erhöhung der Arbeitsstunden bevorsteht. Der Kollektivvertrag kann auch geringere Zuschläge vorsehen.

Wie ist Mehrarbeit in Deutschland geregelt?

In Deutschland versteht man unter Mehrarbeit Arbeitsleistungen, welche die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschreiten. Oft wird der Begriff Mehrarbeit jedoch auch mit Überstundenarbeit gleichgesetzt. Mehrarbeit unterscheidet sich aus gesetzlicher Perspektive von Überstunden darin, dass Überstunden auftreten, wenn ein Arbeitnehmer seine im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Arbeitsstunden überschreitet.

Mehrarbeit darf im Falle von Jugendlichen nicht angeordnet werden. Ist dies unbedingt notwendig, muss die Mehrarbeit in den nächsten drei Wochen ausgeglichen werden. Werdende oder stillende Mütter als auch schwerbehinderte Menschen dürfen keine Mehrarbeit leisten.

Das deutsche Gesetz gibt keinen Aufschluss darüber, in welcher Höhe Mehrarbeit vergütet werden muss. Die Vergütung muss lediglich “angemessen” sein. Angemessen ist sie aber auch, wenn mit dem gewöhnlichen Stundensatz abgegolten wird.

Welche Regelungen zur Mehrarbeit müssen in der Schweiz beachtet werden?

In der Schweiz versteht man unter der Bezeichnung Mehrarbeit einen Oberbegriff von Überstunden und Überzeit. Überzeit ist hierbei das, was in Deutschland als Mehrarbeit bezeichnet wird: Die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitsgrenzen.

Der Arbeitgeber in der Schweiz darf Mehrarbeit nur anordnen, wenn diese außerordentlich anfällt. Wird der Arbeitnehmer regelmäßig zu Mehrarbeit, also Überstunden oder Überzeit, aufgefordert, darf er diese ablehnen. Zudem darf Überzeit nur bei Betriebsstörungen oder anderen dringenden Fällen geleistet werden.

Mehrarbeit in Form von Überzeit muss entweder durch den Lohn mit einem Zuschlag von 25 % oder mit einem Freizeitausgleich von gleicher Dauer abgegolten werden. Der Zeitausgleich muss hierbei aber in den nächsten 14 Wochen erfolgen.


Quellen:

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