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Mindestlohngesetz

Was besagt das Mindestlohngesetz?

Das Mindestlohngesetz bestimmt ein Minimalentgelt, welches nicht unter diesem Entgelt liegen darf. Das Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung und einem zu niedrig angelegten Lohn zu schützen. Die Höhe dieses Mindestlohns wird vom Staat oder von Gewerkschaften bestimmt. Der Mindestlohn bezieht sich auf den Stunden- oder Monatslohn bei voller Beschäftigung.

Welche Regeln gelten beim Mindestlohn in Österreich?

In Österreich gibt es per se kein Mindestlohngesetz. Das hat den Grund, dass 99 % der Arbeitnehmer von einem im Kollektivvertrag geregelten Mindestlohn profitieren. Dieser variiert je nach Branche, fällt jedoch meist höher aus als ein Mindestlohn, der sich auf ganz Österreich bezieht.

Die Einführung eines Mindestlohns ist dennoch ab Ende 2020 geplant. Dieser soll sicherstellen, dass die Kollektivverträge ein Monatsgehalt von 1.500 € nicht unterschreiten. Da pro Jahr 14 Löhne vorgesehen sind, beläuft sich der geplante Mindestlohn eigentlich auf 1.750 € pro Monat.

Was besagt das deutsche Mindestlohngesetz?

In Deutschland existiert das Mindestlohngesetz (MiLoG) seit dem Jahr 2015. Der flächendeckende Mindestlohn wurde auf 8,50 € pro Stunde festgelegt. Dieser wird jedoch regelmäßig abgeändert, so betrug der gesetzliche Mindestlohn 2017 bis 2018 8,84 €. Im Jahr 2019 wurde dieser auf 9,19 € erhöht. Im Januar 2020 wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro, 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Ab Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Jedoch sind einige Personengruppen vom Mindestlohngesetz ausgeschlossen. Dazu zählen Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten.

Wie ist der Mindestlohn in der Schweiz geregelt?

Auch in der Schweiz gilt kein flächendeckendes Mindestlohngesetz. Alle eingereichten Anträge auf Mindestlohn wurden bis dato abgelehnt. Ein regional gültiger Mindestlohn wurde jedoch von einzelnen Kantonen eingeführt. In Neuenburg und Jura liegt dieser beispielsweise bei 20 Franken pro Stunde.

In Gesamtarbeitsverträgen existieren zusätzlich branchenabhängige Mindestlöhne. Diese liegen zwischen 3.200 und 3.900 Franken pro Monat. Nicht für jede Branche sind Gesamtarbeitsverträge verpflichtend, daher ist der Grad der Abdeckung niedrig. Da Mindestlohn kein Muss ist, wird dieser vielfach nicht gewährt.


Quellen:

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