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Nachtarbeit
Definition: Was versteht man unter Nachtarbeit?
Als Nachtarbeit werden Arbeitsleistungen bezeichnet, welche in der Nacht (je nach Definition von 23-6 Uhr oder von 22-5 Uhr) gelagert sind. Nachtarbeit ist aufgrund der Störung des menschlichen Biorhythmus problembehaftet, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit als auch die Produktivität hat. Dennoch ist Nachtarbeit in vielen Sektoren erforderlich, wie z.B. in Krankenhäusern oder bei Verkehrsbetrieben.
Inhaltsverzeichnis
- Inwiefern hat Nacharbeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers?
- Welchen Bestimmungen unterliegt die Nachtarbeit in Österreich?
- Wie wird die Nachtarbeit in Deutschland geregelt?
- Welche Regelungen bzgl. Nachtarbeit gibt es in der Schweiz?
- Wie können Verstöße gegen die Bestimmungen zur Nachtarbeit verhindert werden?
Inwiefern hat Nacharbeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers?
In der Tat kann bei Nachtarbeitern eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verzeichnet werden, sofern das Arbeiten in der Nacht über einen längeren Zeitraum erfolgt. Beispielsweise können Schlafstörungen, Appetitlosigkeit oder Störungen des Magen-Darm-Traktes auftreten. Auf psychologischer Ebene gelten erhöhte Nervosität, Reizbarkeit und depressive Verstimmungen als Nebenwirkungen der Nachtarbeit. Diese Probleme sind primär auf die Störung des menschlichen Biorhythmus zurückzuführen.
Welchen Bestimmungen unterliegt die Nachtarbeit in Österreich?
In Österreich gilt eine Arbeitsleistung als Nachtarbeit, wenn diese für mindestens drei Stunden im Zeitraum von 22-5 Uhr erledigt wird. Ein Nachtarbeitnehmer ist man erst, wenn für mindestens 48 Nächten im Jahr in der Nacht gearbeitet wird.
Als Nachtarbeiter hat man Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten, wenn die Normalarbeitszeit überzogen wurde oder wenn Nachtschwerarbeit verrichtet wird. Beträgt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit mehr als acht Stunden in einem Durchschnittszeitraum von 26 Wochen, wird dem Nachtarbeitnehmer zwei Drittel dieser gesamten, überschreitenden Stundenzahl als Ruhezeit gutgeschrieben. Jede Einheit an Ruhezeit muss hierbei zwölf Stunden betragen.
Zusätzlich dazu, profitiert ein Nachtarbeiter von den sogenannten SFN-Zuschlägen. Diese gelten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten. Die Höhe der Zuschläge ist im Kollektivvertrag geregelt, wobei sich dieser meist auf 100 % des Grundstundenlohns beläuft. Darüber hinaus können Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gewährt werden. Bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag sind diese steuerfrei. Als Voraussetzung gelten hierbei konkrete Nachweise der Arbeitszeiten.
Der Arbeitnehmer hat zudem einen Anspruch auf unentgeltliche Gesundheitsuntersuchungen, welche alle zwei Jahre stattfinden. Ab einem Alter von 50 Jahren darf der Service jedes Jahr in Anspruch genommen werden. Bereits ab 30 Nachtschichten im Jahr kann man von dieser Untersuchung profitieren. Bei gesundheitlichen Problemen hat der Nachtarbeiter das Recht, eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz zu verlangen.
Wie wird die Nachtarbeit in Deutschland geregelt?
In Deutschland beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr früh. Mindestens zwei Stunden der Arbeitszeit müssen in diesem Zeitrahmen liegen und 48 Nachtschichten im Jahr müssen geleistet werden, um als Nachtarbeiter zu gelten.
In der Regel darf ein Nachtarbeitnehmer nicht über acht Stunden pro Schicht arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, gilt es, dem Arbeitnehmer einen Freizeitausgleich in den nächsten vier Wochen zu gewähren. Andere Einschränkungen der Nachtarbeit sind individuell in den Tarifverträgen verankert.
Das deutsche Gesetz entschädigt den Nachtarbeiter mit einem Zuschlag von 25 – 30 % auf den Bruttostundenlohn. Die Zuschlagshöhe kann jedoch im Tarifvertrag angepasst werden. Ebenso profitiert der Arbeitnehmer von einer ärztlichen Untersuchung, für welche der Arbeitgeber aufkommt. Diese ist alle drei Jahre Pflicht und ab dem 50. Lebensjahr jährlich vorgesehen.
Frauen im Mutterschutz dürfen in der Zeit von 20 – 6 Uhr nicht arbeiten. Dasselbe gilt für Jugendliche, wobei Ausnahmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen existieren.
Welche Regelungen bzgl. Nachtarbeit gibt es in der Schweiz?
Nachtarbeit ist in der Schweiz nur für bestimmte Sektoren oder Betriebe erlaubt. Fällt man in keinen dieser Sektoren, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Die Nachtarbeit dauert in der Schweiz von 23 – 6 Uhr morgens. Ab einer Anzahl von 25 Nachtschichten pro Jahr spricht man von einer wiederkehrenden Nachtarbeit.
In der Schweiz erhält nur ein gelegentlicher Nachtarbeiter einen Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Wiederkehrende Nachtarbeit wird mittels Zeitkompensation abgegolten, wobei ein Anspruch auf einen 10 %-igen Zeitzuschlag besteht. Diese Ausgleichsruhezeit muss innerhalb eines Jahres gewährt werden. Das wird durch einen zusätzlichen, freien Tag oder Halbtag, zusätzliche Ferien oder einer Verkürzung der Nachtschicht realisiert.
Ein Arbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden, Nachtarbeit zu verrichten, denn dieser muss seine ausdrückliche Zustimmung erteilen.
Wie können Verstöße gegen die Bestimmungen zur Nachtarbeit verhindert werden?
Eine Mitarbeier-Zeiterfassung kann dabei helfen, die Regelungen der Nachtarbeit einzuhalten. Der länderspezifische Zeitrahmen der Nachtarbeit und Nachtarbeitszuschläge können im System hinterlegt werden. Werden Zeitbuchungen innerhalb dieses Zeitraums getätigt, berechnet das System die Arbeitsstunden, welche als Nachtarbeit zu werten sind und ermittelt die dazugehörigen Zuschläge. Somit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer eine faire Abgeltung für geleistete Arbeitsstunden in der Nacht bekommt.
Quellen:
- https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachtarbeit-38777
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/nachtarbeit-welche-folgen/150/22776/334603
- https://www.wko.at/service/steuern/Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtzuschlaege_(SFN-Zuschlaege).html
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Nachtarbeit.html
- http://www.arbeitsratgeber.com/nachtarbeit/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Nachtarbeit
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_für_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
- https://www.ch.ch/de/sonntags-und-nachtarbeit/
- https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten/Nacht-und-Sonntagsarbeit.html
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