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Normalarbeitszeit
Definition: Was versteht man unter Normalarbeitszeit?
Normalarbeitszeiten sind tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten, welche im Gesetz festgelegt wurden. Diese dürfen im Durchschnitt in einem bestimmten Durchrechnungszeitraum nicht überschritten werden. Demnach kann die Verteilung der Arbeitszeit individuell vereinbart werden. In manchen Fällen ist eine längere Normalarbeitszeit zulässig. In Österreich ist die Normalarbeitszeit im AZG (Arbeitszeitgesetz) und in Deutschland im ArbZG Arbeitszeitgesetz verankert. In der Schweiz sind keine Normalarbeitszeiten definiert.
Inhaltsverzeichnis
Welche Normalarbeitszeit gilt in Österreich?
In Österreich beträgt die Normalarbeitszeit grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Eine Verlängerung der Normalarbeitszeit ist möglich, darf aber nur maximal zehn Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche betragen, sofern der Durchschnitt der tatsächlichen Arbeitsstunden in einem bestimmten Zeitraum die grundsätzliche Normalarbeitszeit wieder erreicht. Überschreitet der Durchschnitt am Ende der Periode acht Arbeitsstunden pro Tag bzw. 40 Arbeitsstunden pro Woche, so gelten diese Plusstunden als Überstunden, welche aber in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden können.
Eine Ausnahme wird im Falle der Fenstertage gewährt. Wünschen Arbeitnehmer Fenstertage einzuarbeiten, kann in einzelnen Wochen eines Durchschnittszeitraums von 13 Wochen eine Normalarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gewährt werden. Diese Wochen werden Mehrarbeitswochen genannt. Der Kollektivvertrag kann sämtliche Verlängerungen der Normalarbeitszeit verbieten.
Wie hoch ist die Normalarbeitszeit in Deutschland?
Die Normalarbeitszeit wird in Deutschland auch werktägliche Arbeitszeit genannt. Diese beträgt acht Arbeitsstunden am Tag. Eine wöchentliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht definiert. Eine Verlängerung dieser täglichen Normalarbeitszeit ist bis auf zehn Stunden möglich, insofern die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 24 Wochen eingehalten werden kann.
Worin unterscheiden sich Regel- und Normalarbeitszeit?
Unter der Regelarbeitszeit, wie auch unter Normalarbeitszeit, versteht man die gesetzlichen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Auch dies muss nicht täglich, sondern im Durchschnitt in einem bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Sie ist jedoch nicht im Arbeitszeitgesetz verankert, wie die Normalarbeitszeit, sondern in den Kollektivverträgen, Tarifverträgen und Gesamtarbeitsverträgen geregelt. Diese richten sich meist nur an bestimmte Branchen. Diese individualisierte Regelarbeitszeit ist somit der national geltenden Normalarbeitszeit vorzusetzen. Die Normalarbeitszeit ist nur dann gültig, wenn sie von keiner Regelarbeitszeit des Kollektiv-, Tarif- und Gesamtarbeitsvertrags abgelöst wird.
Wie stellt man die Einhaltung der Normalarbeitszeit sicher?
Eine Software zur Personalzeiterfassung unterstützt Sie dabei, die Arbeitszeiten bequem und effizient zu erfassen und im Blick zu behalten. Sie können Arbeitsbeginn und -ende per Klick erfassen, darauf basierend berechnet die Zeiterfassung die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Auf Basis dieser Daten wird die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag oder Woche berechnet und mit der gesetzlichen Normalarbeitszeit abgeglichen. Anhand der kumulierten Ausweisung der bisher geleisteten Arbeitsstunden, die den Normalarbeitszeiten gegenübergestellt werden, erkennt man rechtzeitig, ob die Normalarbeitszeit überschritten wurde.
Quellen:
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/arbeitszeit/normalarbeitszeit/45274.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Normalarbeitszeit.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
- https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html
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