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Probezeit

Definition: Was versteht man unter Probezeit?

Der Begriff Probezeit stammt aus dem Arbeitsrecht und beschreibt einen Zeitraum, in welchem das erst begonnene Arbeitsverhältnis umgehend und grundlos wieder aufgelöst werden kann. Arbeitgeber und Arbeitgeber können diese Auflösung veranlassen. Die Kündigung kann an eine Kündigungsfrist geknüpft sein. Die Dauer dieses Zeitraums muss im Arbeitsvertrag ersichtlich sein. Es gibt jedoch keine Pflicht, eine Probezeit anzuwenden.

Warum wird eine Probezeit vereinbart?

Eine Probezeit zu vereinbaren hat für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber denselben Nutzen: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt und unter keinen oder gekürzten Kündigungsfristen kündigen. Dabei müssen auch keine Gründe genannt werden. Das ermöglicht ihnen, den Arbeitsplatz bzw. den Arbeitnehmer kennenzulernen. Jedoch setzt diese Frist Arbeitnehmer unter Druck, denn sie könnten jederzeit und bei jedem Fehler gekündigt werden.

Wie wird die Probezeit in Österreich geregelt?

In Österreich wird die Dauer der Probezeit entweder individuell zwischen den beiden Parteien festgelegt, oder Bestimmungen im Kollektivvertrag treten in Kraft. In der Regel dauert diese einen Monat und darf zwar unter- aber nicht überschritten werden. Wird eine längere Probezeit vereinbart, gilt die über einen Monat hinausgehende Zeit nicht als Probezeit, sondern als befristetes Arbeitsverhältnis.

In der Probezeit steht dem Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt und Urlaubsersatzleistungen zu. Wird in der Probezeit gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das aliquote Entgelt bis zum Kündigungszeitpunkt.

Grundsätzlich muss in der Probezeit kein Grund für die Kündigung angegeben werden, jedoch sind folgende unzulässig: Ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Geschlecht etc.

Welche Bestimmungen zur Probezeit gibt es in Deutschland?

In Deutschland kann die Probezeit unterschiedlich lange dauern. Beispielsweise sind Probezeiten von drei oder auch sechs Monaten möglich. Eine Dauer von sechs Monaten darf jedoch nicht überschritten werden.

Während der Probezeit stehen dem Arbeitnehmer noch nicht der volle Urlaubsanspruch zu. Pro vollem Monat “erarbeitet” man sich hierbei einen Teilurlaub.

Eine Kündigung in der Probezeit ist an eine verkürzte Kündigungsfrist geknüpft. Diese beträgt mindestens zwei Wochen. Obwohl bei einer Kündigung in diesem Zeitraum keine Gründe genannt werden müssen, besteht eine Ausnahme. Weibliche Arbeitnehmerinnen dürfen aufgrund einer Schwangerschaft auch in der Probezeit nicht gekündigt werden, denn diese profitieren von einem Kündigungsschutz.

Welche Probezeiten gibt es in der Schweiz?

In der Regel dauert die Probezeit in der Schweiz einen Monat. Der Arbeitsvertrag kann abweichende Zeiträume festlegen, wobei eine Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden darf.

Grundsätzlich besteht in der Probezeit eine Kündigungsfrist. Gibt es keine gesonderten Vereinbarung, beträgt diese sieben Kalendertage. Die Frist kann aber auch verkürzt werden.

Wird die Probezeit aufgrund von Krankheit oder anderer Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, wird die Dauer verlängert. Urlaub kann während dieser Zeit genommen werden, wodurch die Probezeit nicht verlängert wird.


Quellen:

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