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Tätigkeitsnachweis
Definition: Was ist ein Tätigkeitsnachweis?
Unter einem Tätigkeitsnachweis versteht man eine Aufzeichnung der geleisteten Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum. Das Erfordernis eines Tätigkeitsnachweises kann vom Arbeitgeber eigenständig oder in Absprache mit dem Betriebsrat angeordnet werden. Dessen Detailreichtum variiert je nach den Anforderungen des Betriebes. Ein Tätigkeitsnachweis, wie auch der Stundennachweis, kann handschriftlich, in einer Excel-Tabelle oder mithilfe einer Software erstellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wozu dient ein Tätigkeitsnachweis?
Ein Tätigkeitsnachweis hat eine Kontrollfunktion. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob die geforderten Tätigkeiten auch ausgeführt wurden und ob die verfügbare Zeit effizient genutzt wurde. Wobei der Tätigkeitsbericht noch hilft, ist dem Kunden eine adäquate Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung stellen zu können. Ein Überblick wird gewährt, von wann bis wann für welchen Kunden gearbeitet wurde. Somit kann man einerseits sicherstellen, dass alle Kunden fair behandelt werden und andererseits können die Tätigkeitsberichte dem Kunden vorgelegt werden, um die Preise zu begründen. Der Bericht hat hier eine Beweisfunktion.
Auch für den Arbeitnehmer hat der Tätigkeitsnachweis eine Kontrollfunktion. Mithilfe dieses Berichts kann die eigene Produktivität gemessen werden und erkannt werden, bei welchen Tätigkeiten die meiste Zeit verloren geht.
Was muss in einem Tätigkeitsnachweis enthalten sein?
Bei der Erstellung eines Tätigkeitsberichtes muss auf die Anforderungen des Betriebes bzgl. der Inhalte geachtet werden. Es empfiehlt sich folgende Informationen in jedem Fall anzugeben: Name des Mitarbeiters, Name der Firma, der betreffende Monat bzw. die betreffende Woche in der Kopfzeile des Berichts. Folglich müssen das jeweilige Datum, die Tätigkeit und der Zeitraum, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wurde, angegeben werden. Allfällige Pausen sollten ebenfalls vermerkt werden. Wurde der Tätigkeitsbericht ausgefüllt, muss der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber diesen unterschreiben. Je nach den Anforderungen des Unternehmens können hier mehr oder weniger Parameter auszufüllen sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, Tätigkeiten zu erfassen?
Tätigkeiten können prinzipiell handschriftlich oder digital erfasst werden. Digitale Methoden sind den analogen jedoch in vielerlei Hinsicht überlegen. Beispielsweise weil Daten nicht mehr aufwändig digitalisiert werden müssen und auch nicht verloren gehen können. Viele Software-Anwendungen zur Arbeitszeiterfassung ermöglichen es, die Arbeitszeit per Knopfdruck in verschiedene Tätigkeiten zu unterteilen. Nutzt man diese Funktion, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.
Quellen:
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