Ressourcen > Lexikon > Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
Definition: Was ist Teilzeitarbeit?
Unter dem Begriff Teilzeitarbeit, auch nur Teilzeit, versteht man eine Beschäftigung, welche auf kürzeren Arbeitszeiten basiert, als die für die Branche übliche Arbeitszeit. Verglichen wird hierbei meist das Wochenstundenausmaß. Als Vergleichsstandard gelten entweder vollzeitarbeitende Arbeitnehmer im selben Unternehmen oder der Kollektivvertrag, Tarifvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, in welchem die branchenübliche Vollarbeitszeit vermerkt ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Formen der Teilzeitarbeit gibt es?
Teilzeitarbeit kann auf verschiedenste Art und Weise definiert und durchgeführt werden:
- Unter einem klassischen Teilzeit-Modell versteht man eine Fünf-Tage-Woche, die in der Tagesarbeitszeit verkürzt wurde.
- Die Teilzeit Classic Vario Variante ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit aufzustocken und einen oder mehrere Tage in der Arbeitswoche frei zu haben.
- Das Modell Teilzeit-Invest funktioniert so, dass Vollzeit gearbeitet aber nur ein Teilzeit-Gehalt verdient wird. Auf diese Weise können Stunden auf dem Arbeitszeitkonto angespart werden und dann durch einen Zeitausgleich eine längere Arbeitspause eingelegt werden.
- Jobsharing beschreibt eine andere Form der Teilzeitarbeit, denn hier erfüllen zwei Teilzeitarbeitende die Aufgaben einer Vollzeitstelle.
Wie ist Teilzeitarbeit in Österreich geregelt?
In Österreich muss zusammen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer arbeiten sollte und wie diese Stunden auf die Arbeitswoche verteilt sind. Eine Änderung der Arbeitszeiten oder des Stundenausmaßes muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Arbeiten Teilzeitbeschäftigte länger als vereinbart, leisten sie keine Überstunden sondern Mehrarbeit. Verpflichtet sind sie aber nur dann, diese zu verrichten, wenn keine Interessen des Arbeitnehmers, wie z.B. Kinderbetreuung, der Mehrarbeit entgegenstehen.
Dem Arbeitgeber ist es untersagt einen Teilzeitbeschäftigten in irgendeiner Art zu benachteiligen. Das bedeutet, dass auch Teilzeitarbeitende Anspruch auf Sozialleistungen des Arbeitgebers haben und an betriebsinternen Schulungen teilnehmen dürfen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Pflicht, den teilzeitarbeitenden Mitarbeiter über freiwerdende Vollzeitarbeitsplätze zu informieren. Zudem darf der teilzeitarbeitende Arbeitnehmer nicht bzgl. des Gehalts und des Urlaubs benachteiligt werden. Gehalt als auch Urlaub wird aliquot (teilweise) zu Vollzeitbeschäftigten gewährt. Das bedeutet, dass Anspruch auf dasselbe Gehalt und denselben Urlaub besteht, nur dass dieser Anspruch in Verhältnis zum Stundenausmaß gesetzt und heruntergerechnet wird.
Ein Teilzeitarbeiter profitiert in Österreich von einem Kündigungs- und Entlassungsschutz, gleich wie Vollzeitangestellte. Zudem sind u.a. das Arbeitsplatzsicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Vaterkarenzgesetz ebenso für Teilzeitmitarbeiter gültig.
Durch welche Regelungen wird die Teilzeitarbeit in Deutschland geregelt?
Hegt ein Arbeitnehmer in Deutschland den Wunsch, seine Arbeitszeiten zu verkürzen, sprich eine Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle zu reduzieren, hat dieser in besonderen Fällen Anspruch dazu. Handelt es sich beispielsweise um eine Mutter, welche während der Elternzeit in das Unternehmen zurückkehren möchte, hat diese einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn u.a. das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate besteht, keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Anspruch muss hierbei sieben Wochen im Voraus schriftlich geltend gemacht werden. Beansprucht ein Arbeitnehmer keine Elternzeit, hat dieser unter denselben Bedingungen auch Anspruch auf eine Reduzierung auf Teilzeit. Der Unterschied besteht darin, dass dieser den Arbeitgeber drei Monate im Voraus informieren muss.
Der Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitenden in Deutschland wird durch die Arbeitstage pro Woche berechnet. Ein Arbeitnehmer mit einer fünf-Tage-Arbeitswoche erhält nach dem Gesetz 20 Urlaubstage. Arbeitet man weniger Tage in der Woche, hat man auch Anspruch auf weniger Urlaubstage. Beispielsweise werden drei Arbeitstage in der Woche mit 12 Urlaubstagen im Jahr abgegolten.
Wie in Österreich, dürfen teilzeitarbeitende Mitarbeiter nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Chancen zur beruflichen Weiterbildung und zum Aufstieg haben müssen wie Vollzeitarbeitende. Ebenso profitieren auch Teilzeitarbeitende von einem Kündigungsschutz.
Ein Arbeitnehmer, welcher auf einer Teilzeitbasis arbeitet, darf nicht zur Leistung von Überstunden gezwungen werden, insofern keine betrieblichen Notfälle stattfinden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer, ob Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt, durch seine Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber, Überstunden leisten.
Welche gesetzlichen Bestimmungen zur Teilzeitarbeit gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz ist das Teilzeitmodell sehr beliebt. Zudem ist es üblich, nicht nur bei einem Arbeitgeber teilzeitlich beschäftigt zu sein. Dies ist durch das Gesetz auch erlaubt, insofern nicht gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen wird.
Auch in der Schweiz ist es untersagt Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, zu benachteiligen. In Angelegenheiten wie z.B. Anstellungsbedingungen, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Sozialversicherung etc. müssen diese gleich behandelt werden. Der einzige Unterschied zu Vollzeitarbeitenden besteht in diesem Zusammenhang bei der Altersvorsorge, denn hier sind Teilzeitarbeitende schlechter versichert, da sie den für eine Absicherung nötigen Mindestjahreslohn nicht erreichen.
Bei der Leistung von Überstunden werden Arbeitnehmer, ob teilzeit oder vollzeit angestellt, gleich behandelt. Diese sind dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sie nötig sind. Zusätzliche Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers schränken diese Pflicht ein.
Wie Vollzeitangestellte, haben Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien. Eine Ferienwoche hat jedoch gleich viele Arbeitstage wie eine Arbeitswoche. Bezüglich des Ferienzeitpunkts muss der Arbeitgeber auf andere Arbeitsverhältnisse des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen.
Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Teilzeitarbeit
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Teilzeitarbeit.html
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Teilzeitbeschaeftigung_-_Begriff.html
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Teilzeitbeschaeftigung_-_Entlohnung.html
- https://karrierebibel.de/teilzeitarbeit/#Teilzeitarbeit-Definition-Was-gilt-als-Teilzeitarbeit
- https://www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/arbeitszeit/teilzeit.html
- https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.arbeits-recht.ch/teilzeitarbeit
- https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitsvertraege-und-reglemente/spezielle-arbeitsvertraege/article/teilzeitarbeit-besonderheiten-und-fallstricke/
Nützliche Tipps aus unserem Blog zur Online-Zeiterfassung
Optimieren Sie Ihre Passwort-Policy
Der Jahresabschluss Ihrer Zeiterfassung
Fehlzeitenmanagement: So reduzieren Sie Krankenstände in Ihrem Unternehmen
Jetzt testen!
Probieren Sie TimeTac kostenlos aus
So einfach und unkompliziert kann Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sein. Testen Sie TimeTac jetzt 30 Tage unverbindlich und überzeugen Sie sich von den Vorteilen der modernen TimeTac Online-Zeiterfassung. Keine Kreditkarte notwendig! Der Testaccount endet automatisch.
30 Tage kostenlos testen