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Überstunden
Definition: Was sind Überstunden?
Der Begriff Überstunden beschreibt die Arbeitszeit, welche über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht. Leistet man Überstunden, hat man das Recht, diese vergütet zu bekommen. Das kann entweder monetär oder durch mehr Zeitausgleich geschehen. Im Gegensatz dazu, wird ein Gleitzeitüberhang nicht als Überstunde anerkannt. Dieser kann dazu verwendet werden, um Zeitausgleich zu nehmen, jedoch kann meist keine finanzielle Vergütung gefordert werden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Regelungen bzgl. Überstunden gelten in Österreich?
Ist man zur Leistung von Überstunden verpflichtet?
Zwar hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Treuepflicht in Notfällen zu leisten, gesetzlichen Bestimmungen zufolge ist der Mitarbeiter aber nicht verpflichtet Überstunden zu leiten. Hierbei gelten ein betrieblicher Notfall oder eine anderswertige Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag als Ausnahmen. Würden die angeordneten Überstunden die Höchstarbeitszeiten überschreiten, dürfen diese ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Das Gesetz bietet dem Arbeitnehmer in solche einer Situation Schutz, indem es untersagt ist, den Arbeitnehmer aufgrund der Verweigerung zu benachteiligen oder zu kündigen.
Überstunden dürfen nur angeordnet werden, wenn dies rechtzeitig geschieht, gesetzlich zulässig ist (z.B. die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird) und die Leistung dem Arbeitnehmer zumutbar ist.
Wie viele Überstunden dürfen gemacht werden?
Als Faustregel gilt, dass maximal 20 Überstunden pro Woche gemacht werden dürfen. Dies gilt aber nur insofern ein erhöhter Arbeitsbedarf vorhanden ist und die Höchstarbeitszeiten dadurch nicht überschritten werden.
Wie werden Überstunden abgegolten?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Überstunden auszugleichen. In der Regel werden Überstunden bezahlt. Individuell kann ein Freizeitausgleich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Verfallsfristen müssen hierbei beachtet werden, diese sind im Dienstvertrag vereinbart. Sind Überstunden verjährt, verfällt der Anspruch auf Abgeltung.
Gibt es einen Zuschlag für Überstunden?
Ein Zuschlag von mindesten 50 % ist gesetzlich vorgegeben. Entweder werden für eine Überstunde 1,5 Stunden ausbezahlt oder 1,5 Stunden Zeitausgleich gewährt. Der Zuschlag kann je nach Unternehmen, Branche und Lage der Überstunde (z.B. Nacht) höher ausfallen.
Was passiert mit Überstunden im Kündigungsfall?
Hat ein Arbeitnehmer noch offene Überstunden und ist es zu spät, diese abzubauen, entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Entgeltanspruch. Dieser verpflichtet den Arbeitgeber die Überstunden samt Zuschlägen auszubezahlen. Vorsicht sei geboten, denn die Verfallsfrist von Überstunden nach der Kündigung ist meist um einiges kürzer.
Welche Bestimmungen zu Überstunden sieht Deutschland vor?
In Deutschland wird der Begriff Überstunden oft mit dem Begriff Mehrarbeit gleichgesetzt. In bestimmten Fällen laufen die beiden aber nicht auf das Gleiche hinaus. Als Überstunden bezeichnet man die Arbeitszeit, welche über die vereinte Normalarbeitszeit hinausgeht. Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitszeit, welche die Höchstarbeitszeit übersteigt.
Ist man zur Leistung von Überstunden verpflichtet?
Gesetzlich gesehen ist man nicht zur Erbringung von Überstunden verpflichtet. Der einzige Fall, in welchem der Arbeitgeber diese trotzdem anordnen darf, ist in unvorhersehbaren Krisen- oder Notfallsituationen und bei besonderem betrieblichen Bedarf.
Wann dürfen Überstunden angeordnet werden?
Überstunden dürfen nur angeordnet werden, wenn es sich, wie bereits erwähnt, um einen Notfall handelt. Zudem dürfen die geforderten Überstunden die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht verletzen. Beispielsweise dürfen durchschnittliche Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Darüber hinaus dürfen u.a. weder werdende oder stillende Mütter, noch schwerbehinderte Menschen Überstunden leisten.
Wie viele Überstunden dürfen gemacht werden?
Das Höchstausmaß an Überstunden wird individuell im Tarifvertrag vereinbart.
Wie werden Überstunden abgegolten?
Der Arbeitgeber ist in Deutschland nicht dazu verpflichtet Überstunden auszubezahlen, insofern im Arbeits- oder Tarifvertrag offengelegt wurde, dass beispielsweise 20 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer erst bei mehr als 20 Überstunden pro Monat diese extra ausbezahlt bekommt. Ist dies im Vertrag nicht geregelt, muss der Arbeitgeber auch nur dann Überstunden ausbezahlen, wenn er die Überstunden angeordnet hat und der Arbeitnehmer diese dokumentiert hat.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Überstunden entweder durch eine finanzielle Vergütung oder Zeitausgleich abgegolten werden.
Verfallsfristen müssen hierbei beachtet werden, diese sind im Arbeitsvertrag vereinbart. Sind Überstunden verjährt, verfällt der Anspruch auf Abgeltung.
Gibt es einen Zuschlag für Überstunden?
Überstundenzuschläge sind individuell im Tarifvertrag vereinbart. Meist werden Zuschläge von 25 % gewährt. Ginge man von 25 % aus, würde eine Überstunde mit dem 1,25-fachen des Stundenlohnes oder mit 1,25 Stunden Zeitausgleich vergütet werden.
Was passiert mit Überstunden im Kündigungsfall?
Im Falle einer Kündigung kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, wie die Überstunden abgegolten werden. Somit werden diese entweder ausbezahlt oder der Arbeitnehmer bekommt zusätzliche Freizeit.
Eine Möglichkeit zur Berechnung der Überstunden finden Sie auf Juraforum.de.
Wie sind Überstunden in der Schweiz geregelt?
In der Schweiz ist der Begriff Überstunden nicht mit dem Begriff Überzeit zu verwechseln. Überstunden beschreibt die Arbeitszeit, welche zusätzlich zum vereinbarten Stundenausmaß geleistet wird. Überzeit schreibt die Arbeitszeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet.
Ist man zur Leistung von Überstunden verpflichtet?
In der Schweiz ist man gesetzlich dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn diese nötig sind, man dazu imstande ist und wenn Höchstarbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Wann dürfen Überstunden angeordnet werden?
Überstunden dürfen vom Arbeitgeber nur angeordnet werden, wenn es notwendig ist und gegen das Arbeitsrecht nicht verstoßen wird.
Wie viele Überstunden dürfen gemacht werden?
Das Höchstausmaß an Überstunden wird individuell im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wie werden Überstunden abgegolten?
Überstunden werden entweder monetär oder durch zusätzliche Freizeit beglichen. Jedoch werden die ersten zehn Überstunden im Monat in der Regel nicht vergütet. Bevorzugt man die Variante des Zeitausgleichs, muss dies zuerst mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Gibt es einen Zuschlag für Überstunden?
In der Regel müssen Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % abgegolten werden. Ginge man von 25 % aus, würde eine Überstunde mit dem 1,25-fachen des Stundenlohnes vergütet werden. Der Arbeitgeber kann einen Überstundenzuschlag jedoch ausschließen oder geringer gestalten. Dies muss jedenfalls schriftlich geschehen, wie z.B. im Arbeitsvertrag. Der Zeitausgleich erhält keinen Zuschlag und wird mit einer Stundenanzahl in der Höhe der Überstunden abgegolten.
Was passiert mit Überstunden im Kündigungsfall?
Der Anspruch auf die Abgeltung von Überstunden besteht auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Jedoch kann es sein, dass ein Teil dieser Überstunden bereits verjährt ist. Dann verfällt der Anspruch. Generell wird der Anspruch auf Abgeltung nach der Kündigung verkürzt.
Welche Hilfsmittel gibt es, um Überstunden zu verwalten?
Werden Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfasst, werden Überstunden ersichtlich. Diese sind umso zuverlässiger, desto transparenter die Methode der Arbeitszeitaufzeichnung ist. Eine Software zur Zeiterfassung oder eine Zeiterfassungs-App bieten viele Vorteile gegenüber analogen Erfassungsmedien, wie z.B. Stundenzettel. Auf einen Blick können Überstunden aller Mitarbeiter eingesehen werden. Auf Basis dieses Wissens kann der Arbeitnehmer zukünftige Abwesenheiten bzw. Überstundenzahlungen in der Planung berücksichtigen.
Quellen:
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/ueberstunden-regelung.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Ueberstunden.html
- https://www.zpo.at/passiert-mit-ueberstunden-ende-des-arbeitsverhaeltnisses/
- https://karrierebibel.de/ueberstunden/
- https://www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/arbeitszeit/ueberstunden.html
- https://www.ch.ch/de/uberstunden-und-uberzeit/
- https://www.ueber-stunden.ch/
- https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/ueberstunden-und-ueberzeit/article/ueberstunden-zumutbarkeit-kompensation-und-abgeltung“
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