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Zeitausgleich
Definition: Was bedeutet Zeitausgleich?
Der Begriff Zeitausgleich beschreibt eine Regelung, welche es Arbeitnehmern ermöglicht, einen Ausgleich für die geleisteten Überstunden nicht durch Geld, sondern durch mehr Freizeit zu erreichen. Ebenso kann ein Zeitausgleich aufgrund von geleisteter Nachtarbeit gewährt werden. Man spricht auch von Zeitausgleich, wenn unterschiedlich lange Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen werden.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird Zeitausgleich berechnet?
Der Ausmaß des Zeitausgleichs unterliegt länderspezifischen Regelungen. Werden Überstunden geleistet und die Abgeltung erfolgt durch Freizeit werden je nach Gesetz Zuschläge vereinbart. Das bedeutet, dass man als Gegenleistung für die Überstunde einen längeren Freizeitausgleich gewährt bekommt, je nach der Höhe des Zuschlages. In der Schweiz jedoch werden Überstunden mit einem Verhältnis von 1:1 abgegolten. Hier gibt es also keinen gesetzlichen Zuschlag.
Handelt es sich um ein Gleitzeitmodell, wird Zeitguthaben auch ohne Zuschlag abgegolten. Das bedeutet, wenn man eine Plusstunde auf dem Arbeitszeitkonto hat, kann man sich eine Minusstunde an einem beliebigen Zeitpunkt leisten.
Wie wird Zeitausgleich in Österreich geregelt?
In Österreich werden Überstunden entweder durch Geld oder Freizeit ausgeglichen. Leistet man in Österreich eine Überstunde, werden mindestens 1,5 Stunden für den Freizeitausgleich gutgeschrieben. Der Zuschlag beträgt somit mindestens 50 %. Für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit sind höhere Zuschläge vorgesehen. Eine Überstunde ohne Zuschlag auszugleichen ist verboten.
Der Arbeitnehmer muss mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wie seine Überstunden vergütet werden sollen. Auf jeden Fall muss auf Verfallsfristen geachtet werden, denn ansonsten verjährt der Anspruch auf Zeitausgleich oder monetäre Vergütung. Diese sind meist im Arbeitsvertrag geregelt.
Herrscht ein Gleitzeitmodell im Unternehmen, kann Zeitausgleich auch ohne Überstunden genommen werden. Die Idee dahinter ist, dass aufgrund der Gleitzeitregelung an einem Tag mehr und an einem anderen weniger gearbeitet werden kann. Hierbei spricht man ebenso von Zeitausgleich. Der Unterschied ist, dass dieser Zeitausgleichsanspruch nicht durch Geld ersetzt werden kann, da es sich im eigentlichen Sinn nicht um Überstunden handelt.
Welche Bestimmungen zum Zeitausgleich gelten in Deutschland?
Überstunden können auch in Deutschland mit Freizeit ausgeglichen werden, jedoch muss dies im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. In den meisten Tarifverträgen ist dies genehmigt. Wurden Überstunden geleistet, bestimmt der Arbeitgeber aber, an welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer Zeitausgleich nehmen kann. Dabei muss er des Mitarbeiters Wünsche berücksichtigen, sofern dies möglich ist.
In den meisten Fällen verjähren Überstunden nach spätestens drei Jahren. Zusätzlich sollte der Arbeitsvertrag konsultiert werden, denn auch kürzere Fristen können festgelegt worden sein. Sind Überstunden verjährt, kann kein Zeitausgleich mehr genommen werden.
Wie in Österreich, kann angesammeltes Zeitguthaben im Zuge einer Gleitzeitregelung nicht monetär vergütet werden. Das hat den Grund, dass diese Plusstunden nur “vorgeholt” wurden und zu einem späteren Zeitpunkt im Ausgleichszeitraum durch mehr Freizeit ausgeglichen werden müssen.
Welche Regelungen zum Zeitausgleich sieht die Schweiz vor?
Um in der Schweiz Überstunden, das sind Überschreitungen der täglichen Normalarbeitszeit, durch Zeitausgleich abzugelten, muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Der Arbeitgeber kann jedoch Freizeitausgleich als auch eine monetäre Vergütung der Überstunden durch den Arbeitsvertrag verhindern. Handelt es sich um Überzeiten, welche anfallen wenn die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschritten werden, müssen diese jedoch vergütet werden. Nach dem schweizer Arbeitsrecht ist hier ein Zuschlag von mindestens 25 % oder Zeitausgleich verpflichtend.
Bei einer Gleitzeitregelung können Arbeitszeiten und Zeitausgleich selbst verwaltet werden. Ein Zeitguthaben wird in der Regel nicht als Überstunde angesehen, außer es ist dem Beschäftigten bis zum Ablauf der Vertragsdauer aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich, dieses mit Zeitausgleich zu kompensieren. Hätte der Arbeitnehmer die Chance gehabt, das Guthaben noch mit Freizeit auszugleichen, liegt die Schuld für den Gleitzeitüberhang bei ihm, wonach dieser entschädigungslos verfällt.
Wie können Zeitausgleichsansprüche einfacher verwaltet werden?
Mithilfe einer Software zur Mitarbeiter Zeiterfassung wird der Zeitsaldo eines jeden Mitarbeiters täglich aktualisiert. Dies gewährt dem Arbeitgeber eine Übersicht über den Stand des Zeitguthabens auf dem Arbeitszeitkonto aller Mitarbeiter. Durch die Zuverlässigkeit der Daten haben die Zeitsalden eine Beweisfunktion. Das erlaubt den Arbeitnehmern ihren Anspruch auf Zeitausgleich geltend zu machen, als auch dem Arbeitgeber, Minusstunden zu identifizieren. Zudem kann der Arbeitgeber aufgrund der täglich aktuellen Daten die möglichen Abwesenheiten in der Aufgaben- bzw. Projektplanung berücksichtigen.
Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitausgleich
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Ueberstunden.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit#Verg%C3%BCtung_oder_Freizeitausgleich
- https://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/arbeitszeitgesetz-ueberstunden/
- https://www.ch.ch/de/uberstunden-und-uberzeit/
- https://www.ueber-stunden.ch/ueberstunden/ueberstunden-abgeltung/abgeltungsanspruch
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