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Zutrittskontrolle

Definition: Was ist eine Zutrittskontrolle?

Die Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur befugte Personen Zutritt zu den für sie freigegebenen Bereichen erhalten. Zu diesen Bereichen zählen u.a. Räume, Gebäude, Freigelände-Areale oder auch Stockwerke. Zutrittsberechtigungen können individuell oder für bestimmte Personengruppen gewährt werden, wobei auch zeitliche Befristungen definiert werden können. Es gibt verschiedene Arten eine Zutrittskontrolle durchzuführen. Dazu zählen personengestützte und rein elektronische Verfahren.

 

 

Warum werden Zutrittskontrollen eingesetzt?

Zutrittskontrollen werden u.a. eingesetzt, wenn in den betreffenden Räumen bzw. Gebäuden Wertgegenstände oder vertrauenswürdige Unterlagen (auch auf PCs, Laptops, Smartphones, etc.) vorhanden sind. Das betrifft beispielsweise Bürogebäude. In dieses Gebäude sollten keine betriebsfremden Personen Zutritt haben, denn es besteht Diebstahlgefahr bzgl. der technischen Geräte oder auch der betriebsinternen Dokumente.

Eine Lösung dafür bieten die zahlreichen Methoden der Zutrittskontrollen. Dabei wird auf verschiedenste Arten sichergestellt, dass keine unbefugten Personen das Gebäude betreten.

Welche Möglichkeiten gibt es, Zutrittskontrollen durchzuführen?

Zu den personengestützten Zutrittskontrollen gehört die Überwachung und Kontrolle der Gebäudeeingänge durch Sicherheitspersonal. Diese sind dafür verantwortlich, die Personen individuell zu überprüfen und Zutritt zu gewähren oder zu verweigern.

Aufgrund der Vereinfachung werden heutzutage jedoch häufig elektronische Zutrittskontrollanlagen verwendet. Dabei werden berührungslose und kontaktbehaftete Verfahren unterschieden. Bei den berührungslosen handelt es sich um verschiedene RFID-Techniken. Dabei werden RFID-Chips in der Form von Schlüsselanhänger, Mitarbeiterkarten oder ähnlichem an die Arbeitnehmer ausgegeben. Nachdem die Chips im System registriert sind, wird Zutritt gewährt, sobald der RFID-Chips an das Lesegerät gehalten (wenige Zentimeter) und identifiziert wird. Zudem können Smartphones NFC oder Bluetooth-Funktionen nutzen, um als berührungslose Identmittel zu fungieren.

Zu den kontaktbehafteten Zutrittskontrollen zählen Magnetstreifenkarten als auch Smart Memory Cards. Diese funktionieren ähnlich, da sie an ein Lesegerät gehalten oder durchgezogen werden müssen. Magnetstreifenkarten gelten jedoch als unsicher, da sie relativ einfach zu fälschen sind. Zudem können Kennwörter oder Pin-Codes als Identmittel dienen, indem ein Tastenfeld vor dem Eingang installiert wird.

Die Biometrie bietet eine weitere Möglichkeit befugte von unbefugten Personen zu unterscheiden. Dabei geht es darum, Personen mittels Fingerprint, Iris-Scan, Handflächenabdruck oder Gesichtsmerkmale zu identifizieren.

Wie sicher sind diese Möglichkeiten?

Grundsätzlich gelten alle dieser Methoden als relativ sicher, mit Ausnahme der Magnetstreifenkarte. Der Grund ist der, dass elektronische Zutrittskontrollen individuell verschärft bzw. gegen Fälschungen gesichert werden. Beispielsweise können fälschungssichere Crypto-Chipkarten verwendet werden. Noch sicherer kann die Zutrittskontrollanlage werden, wenn mehrere dieser Möglichkeiten miteinander kombiniert werden.

Was hat die Zutrittskontrolle mit der betrieblichen Zeiterfassung zu tun?

Moderne Zeiterfassungssysteme funktionieren oft ähnlich wie Systeme der Zutrittskontrolle, denn auch die Arbeitszeiterfassung kann mit RFID-Chips, Smartphones und biometrischen Merkmalen gesteuert werden. Deshalb werden diese beiden System oft ineinander integriert. Das bedeutet, dass wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ankommt und sich an einem Terminal mittels RFID-Transponder, Fingerprint etc. Zutritt ins Betriebsgebäude verschafft, beginnt automatisch die Arbeitszeitaufzeichnung für diesen Mitarbeiter. Dadurch muss dieser keine gesonderten Stundenzettel führen, um die Arbeitszeiten zu vermerken. Auf dieselbe Weise können auch Pausen und das Arbeitsende aufgezeichnet werden.

 


Quellen:

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